Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie zum 1. August 2021 in Kraft getreten

04.10.21

Zum 26. April 2021 trat die Richtlinie zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ des BMVI in Kraft. Diese sogenannte Graue-Flecken-Förderung ermöglicht die Förderung in Gebieten mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Megabit pro Sekunde. Unabhängig von dieser Aufgreifschwelle werden auch besonders wichtige Anschlüsse (z.B. Schulen, Krankenhäuser, Gewerbegebiete, lokale Behörden) auch oberhalb dieser Grenze förderfähig.

Der Freistaat Bayern flankiert seit dem 1. August 2021 dieses Bundesprogramm mit der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie (KofGibitR). Auf diesem Wege werden die niedrigeren Fördersätze des Bundes auf das bayerische Niveau (gemäß BayGibitR) angehoben. Gefördert werden Ausgaben der bayerischen Gemeinden zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke und zur Realisierung eines Betreibermodells im Rahmen der Bundesförderung zum Breitbandausbau. Die genauen Fördersätze finden Sie in diesem Dokument.

Als Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen der bayerischen Kofinanzierung gilt ein vorliegender Bescheid für eine Bundesförderung.

Zuständige Behörde und Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Sachgebiet 151 "Fördervollzug Heimat", Alexandrastr. 4, 80538 München, E-Mail: kofinanzierung.bundesprogramm@ldbv.bayern.de).

Weitere Informationen sowie den Förderantrag finden Sie auf der Website des Bayerischen Breitbandzentrums.

Bei Rückfragen oder bei Interesse ebenfalls in den Verteiler des AK Telekommunikation mitaufgenommen zu werden, kommen Sie gerne auf mich zu. Mitglieder des Arbeitskreises Telekommunikation hatten die Informationen bereits im Sommer über den AK-Verteiler erhalten.