Richtlinie BioKlima zur Förderung von Biomasseheizkraftwerken

15.06.22

Mitte März trat die novellierte Richtlinie zum Förderprogramm BioKlima in Kraft. Mit diesem Förderprogramm unterstützt der Freistaat Biomasseheizkraftwerke. Jährlich steht hierfür ein Budget von rund 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. 

Fördergegenstand sind einerseits Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizwerke zur effizienten energetischen Nutzung fester Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt. Andererseits werden auch Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizsysteme mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt gefördert, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, in das auch Abwärme und/oder Solarenergie eingespeist wird. In diesem Fall muss der Anteil der Abwärme bzw. solarer Wärme am Jahres-Wärmeenergiebedarf mindestens zehn Prozent betragen. 

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern). 

Die zwei Förderbereiche unterscheiden sich hinsichtlich der Fördervoraussetzungen und Förderauflagen. 

Bitte beachten Sie, dass vor Antragstellung eine Projektbesprechung mit dem Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ) notwendig ist. Aufgrund der hohen Nachfrage finden laut Website des TFZ “bis auf Weiteres keine weiteren Projektbesprechungen mehr statt.” 

Weitere Informationen zur Richtlinie BioKlima finden Sie auf der Website des TFZ