Wiedereröffnung bayerischer Frei- und Hallenbäder unter Corona-Bedingungen

06.07.20

Nach der Ankündigung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder im Rahmen des CSU-Parteitages bayerische Freibäder in der zweiten Hälfte der Pfingstferien wieder zu öffnen, hat die Landesgruppengeschäftsstelle zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie Mitgliedsunternehmen ein Eckpunktepapier Freibäder entwickelt. Auf Grundlage dieses Eckpunktepapiers konnten im Vorfeld der Wiedereröffnung Freibadbetreiber ein eigenes Schutz- und Hygienekonzept entwickeln. Dieses Eckpunktepapier Freibäder wurde von Ihnen äußerst positiv wahrgenommen, sodass es wir im Laufe der Zeit an die jeweils aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie weitere staatliche Vorgaben angepasst haben. Die staatlichen Stellen waren hierzu stets informiert.

Seit dem 19. Juni liegen mit der Sechsten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) sowie mit dem Hygienekonzept Bäder zwei staatliche Papiere vor, die in recht detaillierter Form nicht nur den Rahmen für eine Wiedereröffnung von Freibädern, sondern auch von Hallenbädern und Wellnessbädern regeln. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass zum 15. Juli eine geänderte Fassung der 6. BayIfSMV in Kraft trat. In der geänderten Verordnung fehlt eine Regelung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen, sodass nun 2.2 des Rahmenhygienekonzepts Bäder unmittelbar greift. Demnach gilt nun:

Sofern der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, entfällt die Maskenpflicht in Feuchträumen. Das gilt auch für den Einsatz von Mitarbeitern in Saunaanlagen.

Aufgrund dieser Vorgaben haben wir uns dazu entschieden, unser Eckpunktepapier Freibäder zurückzuziehen und fortan auf die beiden Dokumente staatlicherseits zu verweisen.

In den kommenden Wochen und Monaten bleiben die wirtschaftlichen Folgen der Bäderöffnungen ein Thema und weiten sich möglicherweise auf Betriebe wie Eishallen aus. Die daraus resultierenden Herausforderungen im steuerlichen Querverbund, Ausschüttungspolitik der Gesellschafter und freie Mittel für wichtige Investitionen aller Sparten haben wir - in Verbindung mit den Folgen der weiterhin niedrigen ÖPNV Nutzung - gegenüber der Politik adressiert. Bitte geben Sie uns weiterhin Ihre Hinweise zur realen betriebswirtschaftlichen Situation, damit wir diese in unserer Arbeit weiter berücksichtigen können. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Braun (Tel. 089 23615091; braun@vku.de) zur Verfügung.