Verabschiedung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes verzögert sich

06.07.20

Am 28. Mai 2020 wurde der Entwurf des Bayerischen Klimaschutzgesetzes von der Staatsregierung in den bayerischen Landtag eingebracht, mit dem Ziel diesen vor der Sommerpause zu verabschieden. Nach diversen Änderungsanträgen der Opposition im Umweltausschuss des Landtages, wurde nun eine weitere Expertenanhörung für den 25. September 2020 beschlossen. Dies macht die Verabschiedung des Gesetzes erst Ende des Jahres wahrscheinlich.

Viele Verbände und Organisationen hatten sich zum Entwurf des Bayerischen Klimaschutzgesetzes kritisch geäußert, wobei vor allem die Unverbindlichkeit und Vagheit des Entwurfes thematisiert werden, der nicht aufzeigt, wie die ausgegebenen Ziele erreicht werden können. So schreiben auch wir in unserer Stellungnahme: "Sollbestimmungen bieten keine ausreichende Orientierung für Planungen und Investitionssicherheit." Der Text des Gesetzesentwurfes ist wenig konkret. Er verweist auf Maßnahmenpakete, die jedoch auch nicht eindeutig zu fassen sind. Interpretiert werden kann er jedoch so, dass der 10-Punkte-Plan des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mit seinen 96 Maßnahmen zu Umsetzung dient. Daher sind wir in unserer Stellungnahme auch auf diesen eingegangen: "[Es] bedarf [...] an einigen Stellen zeitnah Nachbesserungen sowie Konkretisierungen, unter anderem zur Finanzierung. Die teils eher kleinteiligen Maßnahmen müssen in einen größeren Zusammenhang gestellt werden, um Fragen zu Pfadabhängigkeiten, Flächennutzung und gesamtheitlichen Strukturumbau nicht zu vernachlässigen."

Unsere Stellungnahme vom Januar zum Bayerischen Klimaschutzgesetz finden Sie auf unserer Webseite. Die Experten für die Anhörung im September wählen die Fraktionen derzeit intern aus.