Am 18. Juni lud das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zu einem Expertengespräch zur Evaluation der 10H-Regelung. Für die VKU Landesgruppe nahmen Herr Gunnar Braun sowie Norbert Zösch, Geschäftsführer der Stadtwerk Haßfurt GmbH, teil. Im Rahmen des Gesprächs wurde deutlich, dass mit Ausnahme des Bayerischen Gemeindetags alle Verbände aus Energiewirtschaft, Bauwesen und Umweltseite die Absenkung oder Abschaffung der bayerischen Abstandsregel fordern. Energiewirtschaftlich sehen alle Teilnehmer die Notwendigkeit des Windkraftausbaus. Der Weg der Gestaltung von Abstandsvorgaben über das Baurecht dagegen, erscheint nicht allen Teilnehmern ideal. Überlegenswert erscheint, welche Rolle klassische Gestaltungsvorgaben wie das BImSchG oder die gemeinsame Raumplanung der Kommunen künftig einnehmen sollen. Diskutiert wurden auch Wege, wie unter den bayerischen Bedingungen dennoch Windkraftprojekte realisiert werden könnten.
Um diesen Ausbau der Windenergie in Bayern trotz der geltenden 10H-Regelung voranzutreiben, setzt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) auf sogenannte kommunale Windkümmerer. Sie sollen Kommunen bei der Initiierung von Windkraftprojekten unterstützen. Das StMWi umreist das Aufgabenfeld der Windkümmerer, wie folgt:
"Mit Hilfe der professionellen Beratung können vorhandene Flächenpotenziale gehoben, individuelle Wege zur Akzeptanzsteigerung erarbeitet und Konflikte moderiert werden. Den kommunalen Entscheidungsträgern wird damit ein neutraler Ansprechpartner an die Seite gestellt, der Rückhalt gibt und Möglichkeiten für die Windenergie in der Kommune aufzeigt."
Insgesamt ist für jeden der sieben Regierungsbezirke ein Windkümmerer vorgesehen, um den sich vor allem kleinere und mittlere Kommunen bewerben können. Hierzu heißt es im Bewerbungsaufruf weiter, dass Kommunen favorisiert werden, die ein Windprojekt mit guten Erfolgsaussichten realisieren möchten. Die Bewerbung für einen regionalen Windkümmerer ist bis zum 8. September 2020 über die Webseite des StMWi möglich. Sollten Sie sich mit Ihrer Kommune darauf bewerben, wären wir über eine kurze Information dankbar.