Umstellung von Zuwendungsbescheiden nach RZWas 2018

19.05.21

Nach den Förderrichtlinien der RZWas kann die Sanierung kommunaler Trink- und Abwasseranlagen in Härtefällen gefördert werden. Die RZWas 2018 wurde in den letzten Jahren novelliert und die neue RZWas 2021 ist im April 2021 in Kraft getreten. Zuwendungsbescheide nach RZWas 2018 gelten darum nur noch bis Ende 2021. Das hat Konsequenzen dafür, welche Mittel noch abgerufen werden können. Wer einen Zuwendungsbescheid unter der RZWas 2018 erhalten hat, kann das damit geförderte Vorhaben bis Ende des Jahres fertigstellen und Zuwendungen für das gesamte Projekt bis zur Pauschale abrufen. Wird nur ein Teil des Bauprojekts bis Ende 2021 fertig, können nur für diesen Teil des Projekts Mittel abgerufen werden. Der Rest des Bauprojekts muss ohne weitere Zuwendungen fertiggestellt werden. Wird das Projekt bis zum Jahresende nicht begonnen, läuft der Bescheid ohne Mittelabruf aus. Viele Unternehmen versuchen aktuell Projekte bis Jahresende fertigzustellen, sodass noch Mittel unter den Bescheiden nach RZWas 2018 abgerufen werden können. So entsteht großer Zeitdruck und die Nachfrage nach den für die Baumaßnahmen benötigten Ressourcen steigt.

Alternativ können Zuwendungsbescheide nach RZWas 2018 auf Antrag in Bescheide nach RZWas 2021 umgewandelt werden. Diese Bescheide haben eine Gültigkeit von vier Jahren. In diesen vier Jahren können unter dem umgestellten Bescheid Mittel nach den Vorgaben der RZWas 2021 abgerufen werden. Diese Umstellung hat zwei Konsequenzen. Zum einen entfällt der Druck Bauvorhaben noch bis Ende 2021 fertig zu stellen. Zum anderen ändert sich der Umfang der Mittel, die man für das Bauvorhaben abrufen kann. Ob man in der Summe mehr oder weniger Mittel erhält, hängt stark von den Details des Bauvorhabens ab. Wenn Sie die Umstellung eines Zuwendungsbescheids in Betracht ziehen, sollten Sie die Unterschiede zwischen der alten und neuen Fassung der RZWas beachten und prüfen, welche Richtlinie mehr Vorteile für ihr Projekt birgt. Die Unterschiede zwischen RZWas 2018 und RZWas 2021 werden kurz in dieser Präsentation des StMUV dargestellt. (Bitte beachten Sie, dass Sie auf Mitgliederbereich der Webseite angemeldet sein müssen, um dieses Dokument zu öffnen.) Das Handbuch zur RZWas 2021 erläutert die Option Bescheide umzustellen ausführlicher und anhand von Beispielen (vgl. S. 35 „Übergangsregelung“). Die Erläuterungen zu verschiedenen Fallbeispielen machen deutlich, in welchen Situationen eine Umstellung des Bescheids vorteilig sein kann. Des Weiteren ist die Umstellung eines Bescheids nur möglich, wenn die die Förderbedinungen der RZWas 2021 erfüllt sind.

Wenn Sie die Umstellung eines Bescheids anstreben, müssen Sie diese bis zum 15. Oktober 2021 bei Ihrem zuständigen Wasserwirtschaftsamt beantragen. Das WWA prüft, ob die Förderbedingungen der RZWas 2021 erfüllt sind und entscheidet über die Umstellung des Förderbescheids. Als zuständige Stelle fungieren die Wasserwirtschaftsämter auch als Ansprechpartner für Fragen zu den Details der RZWas 2018 und Details der RZWas 2021 sowie zur Umstellung von Zuwendungsbescheiden.