Mit einem Schreiben im Oktober 2020 wandten sich 21 kommunale Unternehmen aus Nordbayern, der BUND Naturschutz Bayern sowie die VKU LG Bayern an nordbayerische Abgeordnete, um darauf hinzuweisen, dass weder das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch das Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) den Rechtsrahmen für eine erfolgreiche, dezentrale Energiewende befördere. Aspekte, wie die Sektorenkopplung blieben dabei weitgehend unberücksichtigt. Hierdurch müsse nach Angaben der Unternehmen ein hoher dreistelliger Millionenbetrag in die Stromverteilnetze investiert werden. Die Integration von Erneuerbaren, von Ladepunkten und strombasierten Wärmelösungen würde sich durch Warten auf den Netzausbau deutlich verzögern sowie kein wesentlicher Beitrag zur Dekarbonisierung des Wärmemarktes geleistet.
Der Brief ist Seitens der Abgeordneten mit breitem Interesse aufgenommen worden. Mit allen relevanten Parteien wurden daher im Laufe der ersten Wochen 2021 Gespräche geführt. Diese haben den Umbau des Wärmemarktes und den Ausbau der erneuerbaren Energien zum Kern gehabt. Das Bewusstsein für die Dimension der Wärmewende konnte geschärft werden. Ein kontinuierlicher Austausch wird angestrebt. Thematisiert wurden dabei auch die Herausforderungen der Wärmewende für Strom- und Gasnetze, je nach politischen Entscheidungen für oder gegen bestimmte Technologien. Dabei wurde auch die Frage der Akzeptanz unterschiedlicher Lösungen und ihrer Wirkungen bspw. auf Flächenbedarfe skizziert.