Neuigkeiten aus Brüssel

11.02.20

Die Entscheidungen aus Brüssel geben die Rahmenbedingungen vor, in denen sich die Bundes- und Landesgesetzgebung zu bewegen hat. Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen folgende Entwicklungen aus der belgischen Hauptstadt nicht vorenthalten:

Nicht nur in Bayern waren ehrgeizigere Klimaschutzziele ein Thema. So hat auch die neue EU-Kommission ihren viel beachteten “European Green Deal” vorgestellt, der zu neuen Gesetzesvorhaben und weitreichenden Änderungen in vielen Politikbereichen, auch auf kommunaler Ebene, führen wird.

Auch in Sachen Wasserschutz gab es Ende 2019 relevante Meldungen aus Brüssel. Zum einen haben die EU-Institutionen eine vorläufige Einigung in den Verhandlungen zur Revision der Trinkwasserrichtlinie erzielt. Die Einigung sieht nach ersten Informationen Verbesserungen für die kommunale Wasserwirtschaft gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag vor. Es bleiben jedoch kritische Punkte bestehen, wie zum Beispiel die Frage wie die Einführung des verpflichtenden risikobasierten Ansatzes für alle Wasserversorger zu gestalten ist. Die Einigung muss noch von EU-Parlament und Ministerrat angenommen werden, sobald der konsolidierte Einigungstext vorliegt.

Zum anderen hat die EU-Kommission ihren Ergebnisbericht zur Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie, ihre Tochterrichtlinien und die Hochwasserrichtlinie vorgelegt. Diese hätten zu einem höheren Schutzniveau für Gewässer und zu einem besseren Hochwasserrisikomanagement in der EU geführt. Dennoch seien die Ziele der WRRL noch nicht vollständig erreicht worden.

Auch die EU-Kommunalabwasserrichtlinie wurde überprüft. Diese hat zwar zur Verringerung der Belastung durch bestimmte Schadstoffe beigetragen, aber der Umgang mit Medikamenten und Mikroplastik oder die Auswirkungen des Klimawandels müssten stärker berücksichtigt werden. Die EU-Kommission plant daher eine Anpassung der Vorgaben für Kläranlagenbetreiber in der Richtlinie.