Sachverständigenanhörung zum BayWG im Umweltausschuss am 02. Dezember
Am 2. Dezember 2025 fand auf Antrag der Oppositionsfraktionen eine Sachverständigenanhörung zur Novelle des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) statt, an der Herr Braun als Experte teilnahm. Neben Rechtsexpert:innen waren u.a. Sachverständige von Seiten der AbL, des BBV, Bund Naturschutzes, VDM und VCI geladen.
Wesentliche Punkte der Debatte waren die Ausgestaltung des Wassercents (fehlende Messverpflichtung, Ausnahmen und Ungleichbehandlung), den Umgang mit der Ressource Wasser, den positiven Aspekten von Bodenschutz, der Stärkung des Landschaftswasserhaushalts und naturbasierten Hochwasserschutz, sowie dem Vorrang der öffentlichen (Trink)wasserversorgung. Herr Braun wurde wiederholt adressiert und war als Sachverständiger sowohl durch die Abgeordneten als auch von den Medien im Anschluss sehr gefragt. Insbesondere die Frage nach dem Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung wurde auch in den folgenden Sitzungen des Plenums aufgegriffen und verstärkt diskutiert.
Sachverständigenanhörung Landesplanungsgesetz im Vierten Modernisierungsgesetz im Wirtschaftsausschuss am 04. Dezember
Herr Braun war als Experte im Wirtschaftsausschuss geladen, um die Änderungen am Bayerischen Landesplanungsgesetzes (LPG) im Rahmen des Vierten Modernisierungsgesetzes (ModG 4) zu bewerten. Er wies u.a. darauf hin, dass die kooperativen Ansätze der Landesplanung durch wechselseitiges Einvernehmen der Staatsministerien und auch über Experten des Landesplanungsbeirats nicht aufgegeben werden dürfen. Vielerorts wären ansonsten Verzögerungen durch Akzeptanzfragen, zusätzliche Baumaßnahmen oder Rechtsstreitigkeiten zu befürchten. Wichtige Themen wie Siedlungsstruktur und Energieinfrastruktur dürften nicht einfach gestrichen werden. Eine umfangreiche Stellungnahme haben wir im Vorfeld an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses übersandt. Zur Novelle des LPG im Rahmen des ModG 4 ist zu bedenken, dass der Prozess der Landesplanung nur alle paar Jahre stattfindet und die Streichungen der kooperativen Ansätze keine Verschlankung eines zeitlich relevanten, weil häufig abzuarbeitenden Planungsprozesses darstellt.