Das StMWi hat im April 2025 diverse Hilfestellungen für Kommunen zur Erstellung kommunaler Wärmepläne veröffentlicht. Neben Musterleistungsverzeichnissen zum vereinfachten und zum verkürzten Verfahren zählen hierzu auch Leitfäden, deren Inhalte wir im Folgenden kurz vorstellen:
Verkürztes Verfahren
Der Leitfaden zum verkürzten Verfahren richtet sich an Kommunen, deren Gemeindegebiete oder einzelne Teilgebiete aufgrund ihrer Siedlungsstruktur oder des geringen Wärmebedarfs nicht für eine zentrale Wärmeversorgung geeignet sind. Gemäß den Ergebnissen der sogenannten Eignungsprüfung können Sie nach §14 WPG für diese Teilgebiete das verkürzte Verfahren anwenden. Im Vergleich zur vollumfänglichen KWP können sie beim verkürzten Verfahren auf eine umfassende Bestands- und Potenzialanalyse sowie die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete verzichten.
1. Eignungsprüfung (Seite 8-12)
Dieser erste Schritt dient dazu, die Kommune in einzelne Teilgebiete zu unterteilen und deren Eignung für ein Wärme- oder Wasserstoffnetz zu bewerten. Teilgebiete, die Sie als ungeeignet für Wärme- oder Wasserstoffnetze bewerten, werden als „Teilgebiete für dezentrale Wärmeversorgung“ deklariert. In diesen Gebieten können Sie das verkürzte Verfahren anwenden.
2. Bestandsanalyse entfällt im verkürzten Verfahren (Seite 13-16)
Im Vergleich zur regulären Bestandsanalyse wird im Rahmen des verkürzten Verfahrens auf eine systematische Untersuchung der Wärmeversorgung von Gebäuden verzichtet. Die Bestandsanalyse dient im verkürzten Verfahren der Identifikation von Gebieten mit erhöhtem Energiesparpotenzial und der Schaffung von Grundlagen für die Erstellung eines Zielszenarios.
3. Eingeschränkte Potenzialanalyse (Seite 17-18)
Die Potenzialanalyse erfolgt im verkürzten Verfahren eingeschränkt und konzentriert sich nur auf die Bewertung von Quellen für die dezentrale Wärmeversorgung, wie oberflächennahe Geothermie, Umgebungsluft, Biomasse und Solarthermie. Teilgebiete mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial prüfen Sie zusätzlich auf Möglichkeiten zur Energieeinsparung.
4. Erstellung des Zielszenarios (Seite 19-20)
Basierend auf den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse entwickeln Sie ein Zielszenario für dezentrale Versorgungsgebiete. Dieses Szenario definiert, wie die Wärmeversorgung für die Teilgebiete unter Berücksichtigung der lokalen Potenziale und der Klimaschutzziele organisiert werden kann.
5. Optionale Umsetzungsstrategie (Seite 21-22)
Im Rahmen des verkürzten Verfahrens besteht für Sie die Möglichkeit, eine freiwillige Umsetzungsstrategie zu entwickeln (§§ 14 Abs. 4, 20 WPG). Diese richtet sich nach den besonderen Anforderungen der dezentralen Wärmeversorgung. Eine Umsetzungsstrategie hilft Ihnen dabei, die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse in konkrete Maßnahmen zu überführen, die direkt in Ihrer Kommune umgesetzt werden können.
6. Anzeige des Wärmeplans (Seite 23)
Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen nach Veröffentlichung des Entwurfs der KWP muss der Wärmeplan durch das zuständige Gremium beschlossen und auf der Webseite Ihrer Kommune veröffentlicht werden. Zudem muss der beschlossene und veröffentlichte Wärmeplan innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung an das Landesamt für Maß und Gewicht übermittelt werden.
Hinweis zur Kombination des verkürzten und vereinfachten Verfahrens für Gemeinden unter 10.000 Einwohner: Die Veröffentlichung der Zwischenergebnisse der Eignungsprüfung, der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse können bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens in Bayern entfallen (§ 9 Abs. 2 Nr. 4 AVEn).
7. Querschnittsaufgabe: Beteiligung und Kommunikation (Seite 23-25)
Die Einbindung der Öffentlichkeit und die Kommunikation mit den Bürgern sind zentrale Elemente des Prozesses.
8. Fortschreibung und Monitoring (Seite 26)
Alle fünf Jahre muss die planungsverantwortliche Stelle prüfen, ob die Voraussetzungen für das verkürzte Verfahren weiterhin erfüllt sind. Der Wärmeplan muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Abschließend erhalten Sie zusätzliche Informationen und rechtliche Hinweise, einschließlich Datenschutz und Datenverarbeitung.
Vereinfachtes Verfahren
Der Leitfaden zum vereinfachten Verfahren richtet sich an Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern. Es bietet insbesondere in den Verfahrensabläufen Vereinfachungen und verringert somit den Planungsaufwand. Bei Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner können sowohl vereinfachtes als auch verkürztes Verfahren gemeinsam zur Anwendung kommen.
1. Vorbereitung und Organisation der Wärmeplanung (Seite 7-13)
- Organisationsstrukturen: Aufbau und Verantwortlichkeiten innerhalb der Gemeinde.
- Projektmanagement: Planung und Steuerung des Projekts.
- Beauftragung des Dienstleisters: Auswahl und Beauftragung externer Experten.
2. Die Wärmeplanung im vereinfachten Verfahren (Seite 14-37)
- Eignungsprüfung: Unterteilung des Gemeindegebiets in geeignete Teilgebiete.
- Bestandsanalyse: Erfassung der aktuellen Wärmeversorgung und Infrastruktur.
- Potenzialanalyse: Untersuchung der Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme.
- Zielszenario: Entwicklung eines Zielbilds für die zukünftige Wärmeversorgung.
- Umsetzungsstrategie: Planung der Umsetzung und Fortschreibung des Wärmeplans.
- Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung: Einbindung der Bürger und Kommunikation.
3. Unterstützungsmöglichkeiten und weiterführende Informationen (Seite 39-44)
- Konvoi-Verfahren und Kurz-ENP: Unterstützung durch das Land Bayern.
- Weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote: Zusätzliche Hilfestellungen und Ressourcen.
4. Rechtlicher Hinweis und Anhang (Seite 44-49)
- Datenschutz und Datenverarbeitung: Hinweise zum Umgang mit Daten.
- Glossar und Abkürzungsverzeichnis: Erklärung relevanter Begriffe und Abkürzungen.