Seit einiger Zeit beschäftigt sich die VKU-Landesgruppe mit dem Thema der finanziellen Beteiligung von Kommunen und Bürger:innen an EE-Projekten in Bayern, nachdem wir Sie in den Mitgliedsunternehmen in letzter Zeit mehrfach um Ihre Einschätzungen gebeten hatten. Der Großteil der Rückmeldungen war äußerst ablehnend gegenüber dem Vorhaben der Staatsregierung, verpflichtende Zahlungen an die Akteure vor Ort leisten zu müssen. Die VKU-Landesgruppe unterstrich sowohl in der Stellungnahme (abrufbar im Mitgliederbereich) an das StMWi als auch in persönlichen Gesprächen, dass Kommunen und Bürger:innen durch die Beteiligung von kommunalen Unternehmen an EE-Projekten bereits direkt und indirekt an den Erträgen partizipieren.
Parallel tauschte sich die VKU-Landesgruppe insbesondere mit dem VBEW und anderen Energieverbänden sowie den KSV aus:
Die VKU-Landesgruppe hatte Anfang März gemeinsam mit dem Bayerischen Städtetag, dem Bayerischen Gemeindetag, dem VBEW sowie den Verbänden erneuerbarer Energien (BWE Landesverband Bayern, LEE Bayern und dem Solarverband Bayern) eine gemeinsame Stellungnahme (abrufbar über Mitgliederbereich) zu einem im Dezember 2024 geänderten Gesetzesentwurf zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Bürger:innen an EE-Projekten erstellt, in der sich alle gemeinsam erneut ablehnend gegenüber dem vorliegenden Gesetzesentwurf geäußert hatten. Diese Positionierung ging der Vorsitzenden des Ausschusses Frau Schuhknecht und den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung zu.
Im Anschluss fand ein sehr kurzfristig einberufener Runder Tisch unter Leitung von StM Aiwanger mit den beteiligten Verbänden und dem Genossenschaftsverband Bayern am 10. März statt, den Herr Braun für die VKU-Landesgruppe wahrnahm. Zudem vertrat Herr Geis, Mitglied des Landesgruppenvorstandes und Geschäftsführer der Energieallianz Bayern GmbH & Co. KG, auf Einladung der SPD die Landesgruppe bei einem Fachgespräch des Wirtschaftsausschusses des BayLT zum Bürgerbeteiligungsgesetz am 20. März 2025. Herzlichen Dank für Ihren Einsatz!
Im Ergebnis des Fachgesprächs wurde der Gesetzentwurf der Staatsregierung verworfen. Der Ausschuss hat das StMWi aufgefordert, bis nach der Sommerpause einen neuen Entwurf in Zusammenarbeit mit KSV und Energiewirtschaft zu entwickeln und in den Landtag einzubringen.
Der Austausch mit dem VBEW, den EE-Verbänden sowie dem Genossenschaftsverband Bayern wird fortgesetzt, nachdem sich die Interessen zwischen den KSV und den Energieverbänden bisweilen recht unterschiedlich gestalten.
Hierzu waren am 14. Mai Herr Braun und der VBEW bei der zuständigen Abteilungsleiterin im StMWi zu einem Gespräch eingeladen, um die Sicht der Energiewirtschaft und mögliche Lösungen zu diskutieren. Hierbei unterstrich Herr Braun, dass kommunale Unternehmen nicht der eigentliche Adressat einer gesetzlichen Regelung seien, sondern wie Bürgerenergiegenossenschaften von den verpflichtenden Zahlungen ausgenommen werden sollten. Die VKU-Landesgruppe erarbeitet derzeit mit den Kollegen der Rechtsabteilung einen Vorschlag an das StMWi zur Ausnahme kommunal beherrschter Unternehmen.
Für den 16. Juni hat das StMWi nun einen Termin mit den KSV und allen bereits erwähnten Verbänden angesetzt.