Bayerisches Wassergesetz und Wassercent: Verabschiedung, Umsetzung und offene Fragen

10.03.26

Zum 1. Januar 2026 trat das novellierte Bayerische Wassergesetz (BayWG) in Kraft, nachdem das Gesetz mit Hilfe eines verkürzten parlamentarischen Verfahrens am 10. Dezember 2025 verabschiedet wurde. Mit dem Gesetz stehen nun die Rahmenbedingungen für Wasserentnahmeentgelt, digitalem Wasserbuch, verschiedener Verfahrensvereinfachungen, Hochwasserschutz und weiterer Regularien. Die Diskussionen sind damit allerdings nicht beendet und einige Fragen zur konkreten Umsetzung weiterhin offen. 

Aktuell tauscht sich der VKU daher mit dem Bayerischen Umweltministerium zu den praxisrelevanten Aspekten des Wassercents für die öffentlichen Wasserversorger aus. Das Ministerium hat zugesagt ein Informationsblatt zu erstellen, welches die wichtigsten Fragen beantwortet und Unsicherheiten klärt.

Auch die konkrete Mittelverwendung des Wassercents steht noch aus und ist wesentlich für die Akzeptanz seitens der Bevölkerung und Wasserversorger. Dazu erarbeitet das StMUV derzeit eine Förderrichtlinie, die als separater Teil der RZWas die Verteilung regeln soll. In Zusammenarbeit mit der AG Wasser hat die VKU-Landesgruppe Bayern Maßnahmen und Bereiche vorgeschlagen, die durch die Mittel gefördert werden sollten. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass die Mittel den öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen zugutekommen und grundsätzlich für den Schutz des Rohwassers als Grundlage der öffentlichen Wasserversorgung verwendet werden. 

Weiterhin Gesprächsbedarf besteht zu einer Ergänzung im Begründungstext zu Art. 31 Abs. 2 (Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung), die im überarbeiteten Gesetzesentwurf vom 19. November 2025 auftauchte. Dabei geht es sowohl um die Aufweichung der Vorrangstellung bei Nutzungskonkurrenzen als auch um die mögliche Gleichstellung von “privatwirtschaftlichen Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht” bei der Zurverfügungstellung von Lebensmitteln (z.B. Flaschenwasser) im Krisenfall mit der öffentlichen Wasserversorgung. Dies ist nach unserer Einschätzung unnötig und könnte gefährliche Folgen haben. Durch zwei gemeinsame Schreiben an Abgeordnete und Umweltministerium hat der VKU mit Partnerverbänden einerseits viel Aufmerksamkeit auf das Thema gelenkt und andererseits Klärung der problematischen Punkte verlangt. Zur juristischen Klarstellung steht die VKU-Landesgruppe Bayern gemeinsam mit den Partnerverbänden weiterhin im Austausch mit dem StMUV. 

Bei Interesse an weiteren Details und unseren Schreiben kommen Sie gerne auf uns zu.