Kraft-Wärme-Kopplung
Bundesnetzagentur stellt Verfahren für KWK-Ausschreibungen um

Die Bundesnetzagentur hat angekündigt die Ausschreibungsverfahren für KWK-Anlagen und iKWK-Systeme zum Gebotstermin am 1. Dezember erstmalig rein digital durchzuführen. Ein Webinar soll das Verfahren erläutern. Wie es mit den Ausschreibungsvolumina ab 2026 weitergeht, ist aktuell ungewiss.

24.07.25

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Bundesnetzagentur stellt Verfahren für KWK-Ausschreibungen um

Am 1. Dezember findet die nächste Ausschreibung für KWK-Anlagen und iKWK-Systeme statt. Wie die Bundesnetzagentur jetzt bekanntgegeben hat, werden die Ausschreibungen beider Segmente für diesen Termin auf ein elektronisches Verfahren umgestellt.

Die Gebote müssen spätestens am Gebotstermin ausschließlich elektronisch über die digitale Kommunikationsplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein. Eine postalische Abgabe von Geboten bei der Bundesnetzagentur wird nicht mehr möglich sein!

Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, sind eine Bieter-Authentifizierung und eine Registrierung für die GBG bis spätestens einschließlich 24. November 2025 (eine Woche vor Gebotstermin) notwendig.

Zur Erläuterung des elektronischen Verfahrens führt die Bundesnetzagentur am 01.09.2025 von 9:30 bis 11:30 Uhr ein Webinar durch. Bis zum 29. August ist eine Anmeldung möglich.

KWK-Ausschreibungsvolumina über 2025 hinaus weiter ungeklärt

Nach derzeitiger Rechtslage handelt es sich bei dem Gebotstermin am 1.12.2025 um die letzte Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und iKWK-Systeme. Denn die aktuell gültige KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) sieht Ausschreibungsvolumina nur bis einschließlich 2025 vor. Eigentlich ist die Bundesregierung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 KWKAusV beauftragt, rechtzeitig einen Vorschlag für die Verteilung des jährlichen Ausschreibungsvolumens für die Jahre ab 2026 vorzulegen. Dem ist sie bislang nicht nachgekommen.

Der VKU hat bereits im Rahmen eines Verbändebriefes an das BMWE hierauf hingewiesen und zuletzt im Rahmen seiner Stellungnahme zur EnWG-Novelle nachdrücklich gefordert, bedarfsgerechte Ausschreibungsvolumina zeitnah zumindest für das Jahr 2026 festzulegen, um Rechtssicherheit zu schaffen und einen Bruch in der Förderkulisse zu vermeiden. Ein solcher Fadenriss wäre nicht nur für laufende Projekte problematisch, sondern würde auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit des regulatorischen Rahmens insgesamt beschädigen.

Für KWK-Anlagen außerhalb des Ausschreibungssegments hat die jüngst erfolgte Novelle des KWKG (KWKG 2025) eine Förderung über 2026 hinaus bereits ermöglicht.

 

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