Im Rahmen der VKU Arbeitsgemeinschaft Strom/Gas M-V wurde in der letzten Sitzung am 5. Dezember in Rostock darüber diskutiert, wie aus Sicht der Netzbetreiber im Land mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (EnVR 37/21) sowie systematischen Fehlern des Effizienzvergleichs Gas umzugehen ist.
Der VKU Nord wurde aus der AG heraus beauftragt, die Sachlage mit Expertise der enwima GmbH zu verschriftlichen und die Landesregulierungskammer M-V um eine Positionierung auf Grundlage der fehlerhaften Festlegungen der BNetzA im Effizienzvergleich zu bitten. Die aus Sicht der Netzbetreiber dringend gebotene Anforderung eines Aufschlages des Effizienzwertes im Gasbereich ist gleichermaßen auch an den Effizienzvergleich für Stromverteilnetzbetreiber zu stellen.
Hintergrund ist, dass wir im Dialog mit der Landesregulierungskammer die Möglichkeit sehen, eine zu erwartende Klagewelle der Netzbetreiber gegen die bislang noch nicht erteilten Bescheide der 4. Regulierungsperiode auszubremsen. Die AG-Mitglieder sind sich einig, dass dieses Vorgehen im Sinne aller Beteiligten sei.
In diesem Zusammenhang hat der VKU Nord Mitte Dezember die Landesregulierungskammer angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Für die kommende Sitzung der AG Strom/Gas Mitte März 2024 wurde der Leiter der Landesregulierung zur Diskussion des Themas eingeladen.
In der Landesgruppe Nord sind 99 kommunale Unternehmen im VKU organisiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen in der LG Nord leisten jährlich Investitionen in Höhe von über 1,3 Milliarden Euro, erwirtschaften einen Umsatz von über 6,5 Milliarden Euro und sind wichtiger Arbeitgeber für über 20.000 Beschäftigte.