Zweiter Förderaufruf zum Thema „Kosteneffiziente Erschließung von entfernten klimaneutralen Wärmequellen durch innovative Anbindung“ veröffentlicht 26.11.25

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat Ende November einen zweiten Förderaufruf zum Thema „Kosteneffiziente Erschließung von entfernten klimaneutralen Wärmequellen durch innovative Anbindung“ im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms veröffentlicht.

Während der erste Förderaufruf auf die Entwicklung innovativer Konzepte als Mikroprojekte abzielte, sollen nun großskalige Umsetzungen von Anbindungs- und Transportleitungen im Rahmen eines Innovationswettbewerbs identifiziert und als Demonstrationsvorhaben gefördert werden. Eine vorherige Mikroprojekt-Förderung ist keine Voraussetzung, kann aber zur Vorbereitung dienen. Eine Zusammenfassung des ersten Förderaufrufs finden Sie in diesem Newsletter-Artikel.

Welche Maßnahmen sind förderfähig? (Auswahl)

Gefördert werden ganzheitliche Konzepte zur Anbindung entfernter klimaneutraler Wärmequellen wie unvermeidbare Abwärme aus Industrie, Rechenzentren, Müllverbrennung oder Elektrolyseuren sowie erneuerbare Wärmequellen wie Geothermie und Solarthermie.

Im Fokus stehen technisch innovative Lösungen, die Kosten und Risiken der Anbindung deutlich senken. Die eingereichten Projekte können sich auf die Rohrleitungstechnik, Verlegungsverfahren oder Kombinationen davon beziehen. Neben Leitungen können auch andere Transportoptionen (z. B. temporäre Leitungen und mobile Wärmespeicher) Gegenstand der Untersuchungen sein.

Unkonventionelle Ansätze, die vom Stand der Technik abweichen, sind ausdrücklich erwünscht.

Die Errichtung der Wärmequelle oder eines nachgelagerten Wärmenetzes sind nicht Gegenstand des Förderaufrufs.

Wer wird gefördert?

Der Förderaufruf richtet sich vor allem an Energieversorger und Energiedienstleister. Die Bildung von Forschungsverbünden mit Universitäten und Forschungseinrichtungen ist erwünscht.

Wie wird gefördert?

Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Ausgaben und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission zu berücksichtigen:

  • Artikel 25 AGVO (Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation) für alle im Kontext mit der Umsetzung einer innovativen Anbindung entfernter klimaneutraler Wärmequellen notwendigen wissenschaftlich-technischen Arbeiten.
  • Artikel 46 AGVO (Umweltschutzbeihilfen) für Investitionen in Anbindungsleitungen.

Für die Projekte ist eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Welche Zuwendungsvoraussetzungen gelten? (Auswahl)

Die Projekte müssen unter dem aktuellen Regulierungsrahmen (Verordnungen, Gesetze) durchgeführt werden.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Das Antragsverfahren ist zweistufig:

  • Stufe 1: Einreichung einer Projektskizze bis 31.03.2026
  • Stufe 2: Aufforderung zur Antragstellung nach positiver Bewertung.

Weitere Informationen: