Wiederaufnahme und Anpassung der Zuschussförderung „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) 26.11.25

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 26.11.2025 die Wiederaufnahme des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) bekanntgegeben. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Auswirkungen auf den gesamten Bundeshaushalt wurde das Förderprogramm Ende 2023 gestoppt.

Das Förderprogramm soll Kommunen und ihre Partner dabei unterstützen, Stadtquartiere klimafreundlich umzugestalten und so zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 beitragen. Gefördert werden Konzepte für energetische Sanierungen, die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier sowie ein begleitendes Sanierungsmanagement zur Umsetzung dieser Maßnahmen.

Nach Angaben der KfW bleibt die Förderung in ihrer Grundstruktur mit den Bausteinen „integrierte Quartierskonzepte“ und „Sanierungsmanagement“ bestehen, wird aber leicht angepasst:

  • Erhöhung des Fördersatzes auf bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten für finanzschwache Kommunen
  • Verlängerung des Förderzeitraums für das begleitende Sanierungsmanagement auf bis zu fünf Jahre und Anhebung des Förderhöchstbetrags auf 400.000 Euro für fünf Jahre

Anträge können ab sofort wieder bei der KfW gestellt werden. Insgesamt stehen für das Programm im Jahr 2025 und – vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltes 2026 – jeweils 75 Millionen Euro zur Verfügung.

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