Am 11.11.2025 informierte der zuständige Abteilungsleiter des brandenburgischen Ministeriums der Finanzen und für Europa (MdFE) die Mitglieder der VKU-Landesgruppe Berlin-Brandenburg über die Umsetzung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“.
Brandenburg erhält gemäß Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) rund drei Milliarden Euro aus dem Bundes-Sondervermögen. Davon sollen rund 1,5 Milliarden Euro den Kommunen zur weitgehend eigenverantwortlichen Verwendung bereitgestellt werden – gemäß der Vereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden vom 9. September 2025.
Die landesrechtliche Umsetzung des Sondervermögens erfolgt durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ (ZuPakBbgG), das voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedet wird.
Wesentliche Punkte der Veranstaltung:
- Die Kommunen entscheiden eigenständig über die Mittelverwendung; ein Zuwendungsverfahren ist nicht vorgesehen.
- Die Förderbereiche orientieren sich an § 3 Abs. 1 LuKIFG. Die Wasserwirtschaft ist dort nicht ausdrücklich genannt.
Als Landesgruppe haben wir uns nachdrücklich dafür ausgesprochen, die Wasserwirtschaft als eigene Rubrik in die Förderbereiche aufzunehmen und auch die Abfallwirtschaft sowie die kommunalen Schwimmbäder angemessen zu berücksichtigen.
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