Neuer Förderaufruf „Reallabore der Energiewende 2025“ veröffentlicht 26.11.25

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat Ende November den Förderaufruf „Reallabore der Energiewende 2025“ veröffentlicht. Ziel ist es, neue Technologien, Geschäftsmodelle und regulatorische Ansätze unter realen Bedingungen zu testen, zu validieren und weiterzuentwickeln. Der Aufruf richtet sich insbesondere an die Energiewirtschaft, energieintensive Industrie, kommunale Akteure und die Wohnungswirtschaft und adressiert den Strom- und Wärmebereich.

Welche Maßnahmen sind förderfähig? (Auswahl)

Reallabore der Energiewende können alle Themenfelder der Missionen des 8. Energieforschungsprogramms umfassen. Der Förderaufruf „Reallabore der Energiewende 2025“ adressiert aber insbesondere die folgenden drei Themen:

1. Moderne und klimaneutrale Wärmeversorgung

Vorhaben mit dem Schwerpunkt Wärme sollen zeigen, wie eine klimaneutrale, resiliente und wirtschaftlich tragfähige Wärmeversorgung in verschiedenen Sektoren umsetzbar ist:

  • Im industriellen Bereich stehen Projekte im Vordergrund, die Prozesswärme effizient bereitstellen, Abwärme nutzbar machen oder eine intelligente Steuerung und Speicherkonzepte erproben.
  • Im Gebäudesektor sollen Reallabore zeigen, wie klimaneutrale Bestandsentwicklung, energetische Sanierung, Digitalisierung und neue Versorgungsmodelle gemeinsam wirken können.
  • In Quartieren geht es um die Betrachtung des lokalen Energiesystems mit der Verknüpfung von Strom, Wärme, Mobilität und Infrastruktur zur Stärkung der Versorgungssicherheit und Reduzierung von Emissionen.

2. Modernes und klimaneutrales Stromsystem

Vorhaben mit dem Schwerpunkt Strom sollen zeigen, wie ein Stromsystem mit hohem Anteil erneuerbarer Energien und reduzierter Verfügbarkeit rotierender Massen sicher, flexibel und effizient betrieben werden kann. Dabei sollen zentrale Herausforderungen wie Systemstabilität, Flexibilisierung, Netzbetrieb und sektorübergreifende Kopplung adressiert werden.

3. Querschnittsthemen

In den Vorschlägen für Reallabore sollen zudem die Querschnittsthemen Digitalisierung, zirkuläre Wirtschaft, Nutzerakzeptanz, Beteiligung und Resilienz behandelt werden.

Wer wird gefördert?

Der Förderaufruf richtet sich insbesondere an die Energiewirtschaft, die energieintensive Industrie, kommunale Akteure und die Wohnungswirtschaft.

Wie wird gefördert?

Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Ausgaben und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission zu berücksichtigen:

  • Artikel 25 AGVO (Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation)
  • Artikel 36, 38, 41, 46 und 48 AGVO (Umweltschutzbeihilfen)

Zuwendungen für Reallabore der Energiewende können typischerweise fünf bis 25 Millionen Euro betragen (über alle Partner).

Welche Zuwendungsvoraussetzungen gelten? (Auswahl)

Projektvorschläge für den vorliegenden Förderaufruf sollen in ihrer Planung so weit fortgeschritten sein, dass im Falle einer Empfehlung zur Antragstellung die Einreichung von vollständigen Antragsunterlagen bis Mai 2026 möglich ist und ein Projektstart noch im Jahr 2026 erfolgen kann.

Reallabore der Energiewende müssen innerhalb eines geförderten Zeitraums von maximal fünf Jahren umgesetzt werden.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Das Antragsverfahren ist zweistufig:

  • Stufe 1: Einreichung einer Projektskizze bis 15.02.2026.
  • Stufe 2: Aufforderung zur Antragstellung nach positiver Bewertung.

Weitere Informationen: