Neuer Förderaufruf „Explorationsinitiative Geothermie“ veröffentlicht 26.11.25

Ende November hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) den Förderaufruf „Explorationsinitiative Geothermie“ im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms veröffentlicht. Der Förderaufruf soll zur Erreichung des Ziels, bis zum Jahr 2030 in der mitteltiefen und tiefen Geothermie ein geothermisches Potenzial von 10 TWh zu erschließen, beitragen. Die Explorationsinitiative Geothermie dient vor allem der Erkundung und Exploration neuer, bislang wenig oder nicht untersuchter Regionen und Standorte in Deutschland.

Welche Maßnahmen sind förderfähig? (Auswahl)

Unterstützt werden Projekte zur Aufsuchung und Erschließung geothermischer Reservoirs tiefer als 400 Meter für eine wirtschaftliche Wärmebereitstellung.

Der Förderaufruf umfasst drei Module:

Modul 1 – Vorstudien

Aufbau einer belastbaren Wissensbasis für Standorte, an denen bisher keine oder nur unzureichende Untersuchungen zu einer geothermischen Erschließung erfolgt sind. Gefördert wird die Entwicklung eines technischen Entwurfs für ein Erschließungs- und Nutzungskonzept zur Schaffung einer fundierten Entscheidungsgrundlage für die weitere Umsetzung eines Geothermie-Projekts.

Modul 2 – Explorations- und Demonstrationsprojekte

Projekte mit nachgewiesenem geothermischem Potenzial und vorhandener Abnahmestruktur (Leitungsnetz, Wärmenachfrage). Förderfähig sind Maßnahmen von geophysikalischen Erkundungsmethoden (z. B. seismische Messungen) bis zu ersten Erkundungs- oder Erschließungsbohrungen.

Voraussetzung für die Beantragung ist das Vorliegen einer Vorstudie gemäß Modul 1 sowie eine Aufsuchungserlaubnis.

Modul 3 – Wissenschaftlich begleitende Untersuchungen

Erweiterte Untersuchungsmaßnahmen wie seismisches Monitoring, Gesteinsprobenanalyse, VSP-Messungen, Logging, Untergrundmodelle und Reservoirsimulationen. Auch Öffentlichkeitsbeteiligung und Informationsveranstaltungen können gefördert werden.

Modul 3 ergänzt Modul 2, kann aber auch eigenständig in Kombination mit anderen Explorationstätigkeiten (z. B. im Rahmen einer Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)) umgesetzt werden.

Wer wird gefördert?

Der Förderaufruf richtet sich insbesondere an Unternehmen der Energiewirtschaft und kommunale Unternehmen (ggf. im Verbund mit wissenschaftlichen Einrichtungen).

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. 

Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Ausgaben und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission zu berücksichtigen:

  • Artikel 25 AGVO (Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation)
  • Artikel 36, 38, 41, 46 und 48 AGVO (Umweltschutzbeihilfen)

Welche Zuwendungsvoraussetzungen gelten? (Auswahl)

Als Bedingung für offene geothermische Nutzungssysteme gilt, dass das Thermalwasser wieder in den Untergrund zurückgeführt wird.

Voraussetzung für die Beantragung eines Projekts nach Modul 2 ist das Vorliegen einer Vorstudie wie unter Modul 1 beschrieben sowie einer Aufsuchungserlaubnis für ein Erlaubnisfeld zur Erkundung des Untergrundes.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Modul 1: Einstufiges Verfahren über das Förderformat „Mikroprojekte“ des 8. Energieforschungsprogramms. Nach Kurzberatung erfolgt ggf. Empfehlung zur Antragseinreichung.

Module 2 und 3: Zweistufiges Verfahren

  • Stufe 1: Einreichung einer Projektskizze bis 31.01.2026.
  • Stufe 2: Aufforderung zur Antragstellung nach positiver Bewertung.

Weitere Informationen: