Förderaufruf „Kosteneffiziente Erschließung von entfernten klimaneutralen Wärmequellen durch innovative Anbindung“ im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms veröffentlicht 09.09.25

Ende August hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) den Förderaufruf „Kosteneffiziente Erschließung von entfernten klimaneutralen Wärmequellen durch innovative Anbindung“ im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms veröffentlicht. Ziel des Förderaufrufs ist es, die Forschung, Entwicklung und Demonstration innovativer Ansätze zur Anbindung entfernter Wärmequellen voranzutreiben.

Welche Maßnahmen sind förderfähig? (Auswahl)

Gefördert wird die ganzheitliche Planung und Konzeption zur Erschließung entfernter klimaneutraler Wärmequellen, z. B. unvermeidbare Abwärme aus Industrie, Rechenzentren, Müllverbrennung oder Elektrolyseuren sowie erneuerbare Wärmequellen wie Geothermie und Solarthermie.

Im Fokus stehen Konzepte, die wirtschaftliche Risiken minimieren und die Anbindung der Wärmequellen effizienter gestalten. Die eingereichten Projekte können sich auf die Rohrleitungstechnik, Verlegungsverfahren oder Kombinationen davon beziehen. Neben Leitungen können auch andere Transportoptionen (z. B. temporäre Leitungen und mobile Wärmespeicher) Gegenstand der Untersuchungen sein.

Auch unkonventionelle, vom Stand der Technik deutlich abweichende Ideen sind ausdrücklich erwünscht.

Wer wird gefördert?

Der Förderaufruf richtet sich vor allem an Energieversorger und Energiedienstleister. Mit der Förderung soll für Versorger ein Anreiz geschaffen werden, um eine Erschließung von entfernten Wärmequellen mit innovativen Ansätzen vorzubereiten, die später in die Umsetzung überführt werden können.

Wie wird gefördert?

Im Rahmen des Förderaufrufs werden sogenannte Mikroprojekt vom Typ 1 (Validierung von Potenzial und Machbarkeit von Innovationsideen) gefördert. Für diese ist eine Projektlaufzeit von sechs bis neun Monaten (maximal 12 Monate) vorgesehen.

Die Förderquote für Mikroprojekte vom Typ 1 beträgt maximal 50 Prozent. Die zuwendungsfähigen Kosten können maximal 200.000 Euro betragen (gemäß Artikel 25 Abs. 2 b/d AGVO).

Welche Zuwendungsvoraussetzungen gelten? (Auswahl)

Mikroprojekte müssen als Einzelvorhaben beantragt werden; Verbundprojekte sind ausgeschlossen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen beteiligt werden.

Eine Aneinanderreihung mehrerer Mikroprojekte zum gleichen Fördergegenstand ist ausgeschlossen. Die Inhalte müssen sich klar von eventuell nachfolgenden Projekten abgrenzen.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Die Einreichung erfolgt im Rahmen eines Ideenwettbewerbs. Interessierte füllen die Vorlage für Mikroprojekte vom Typ 1 aus und senden diese bis spätestens 15.03.2026 an: ptj-fa-kewinna(at)fz-juelich(dot)de. Interessierte, deren Vorlage positiv bewertet wird, erhalten anschließend eine Empfehlung zur Einreichung eines Förderantrags.

Weitere Informationen: