VKU-Stellungnahmen zu AVDüV und RZWas 2021

15.12.20

Im November und Dezember hat die VKU Landesgruppe Bayern von Seiten des Bayerischen Umwelt- sowie des Landwirtschaftsministeriums zweimalig die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Zum einen konnten wir zu den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) Stellung beziehen. Die RZWas 2021 zielt vielfach vor allem auf kleine Kommunen und Projekte und schließt andere Unternehmen ganz aus. Wir haben daher mehr Fördergleichheit gefordert, sodass auch größere Projekte und Kommunen die RZWas 2021 in Anspruch nehmen könnten. Das StMUV konnte die meisten dieser Anmerkungen nicht berücksichtigen und verweist dabei auf den Beschluss des Landtags vom 9. Juli, der bestimmte Deckelungen vorgibt, und das Ziel möglichst viele Kommunen bzw. Projekte mit den limitierten Mitteln zu unterstützen. Die RZWas 2021 werden voraussichtlich am 23.12.2020 im Allgemeinen Ministerialblatt veröffentlicht. Die Stellungnahme finden Sie im Mitgliederbereich unserer Webseite.

Zum anderen haben wir eine längere Stellungnahme zur Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung (AVDüV) verfasst. Mit der AVDüV erfolgt in Bayern die Festlegung der mit Nitrat belasteten (roten) und eutrophierten (gelben) Gebiete, sowie die Gewährung von Ausnahmen und Ermöglichung abweichender Anforderungen. Die Grundlage der AVDüV ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) des Bundes, die kürzlich verabschiedet wurde und die die bundesrechtlichen Vorgaben nach § 13a der Düngeverordnung festlegt.

Insgesamt sehen wir sowohl das Ergebnis als auch den Prozess der Gebietsausweisungen sehr kritisch. So hat sich die Fläche der roten Gebiete halbiert und beträgt noch lediglich 12% der Landesfläche. Die dagegen weitläufigen grünen Gebiete entsprechen nicht unserem Verständnis eines flächendeckenden Vorsorgeprinzips. Wir beziehen in diesem Sinne klar Stellung für einen echten und umfassenden Grund- und Trinkwasserschutz.

Besonders Besorgnis erregend ist, wie weitgehend die Situation der Düngung modelliert wurde und über Annahmen den Flächen zugeordnet wurde, ohne hierbei die tatsächliche Lage vor Ort zu betrachten. Dabei wurden auch belastete Messstellen oder aufgelassene Brunnen aussortiert bzw. nicht weiter überprüft. Hier fordern wir einerseits mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie andererseits eine rasche Überarbeitung und Berücksichtigung aller tatsächlich belasteten Gebiete. Es darf keine Erleichterungen in Trinkwasserschutz- und Trinkwassereinzugsgebieten mit unzureichender Datenlage oder auf Basis von Modellierung geben.

Durch die knappe Fertigstellung der AVDüV und kurze Frist zur Stellungnahme dringen wir darauf, das Monitoring unter rechtzeitiger und zeitgleicher Einbeziehung aller wesentlichen Akteuren möglichst rasch zu starten. Dabei treten wir dafür ein, dass Kontrollen als Grundlage des Monitorings gemeinsam aus Landwirtschafts- und Wasserwirtschaftsverwaltung heraus durchzuführen sind. Zügig sind nun Istwerte in die künftige Festlegung der Gebietskulisse einzubeziehen, wofür neue Erhebungen und die Aufbereitung vorhandener Daten zu erfolgen müssen. Der Freistaat ist hier im Verzug. Um diesen Prozess fundiert begleiten zu können, sind wir weiterhin an Ihren Einschätzungen in Bezug auf die Gebietsausweisungen in Wasserschutz- und Wassereinzugsgebiete interessiert, insbesondere an Beispielen von Ausweisungen, die sich mit Ihren Messdaten widersprechen.

Die AVDüV soll noch vor Ende des Jahres beschlossen werden. Wir werden Sie informieren sobald uns die neue Fassung mit den endgültigen Gebietskulissen vorliegt. Unsere Stellungnahme zur AVDüV finden Sie im Mitgliederbereich der Webseite.

Wir möchten uns ganz herzlich für Ihre Rückmeldungen zu den Stellungnahmen bedanken. Bei Anmerkungen oder Fragen zu diesen Themen, können Sie sich gerne an Anne-Sophie Dörnbrack (doernbrack@vku.de) wenden.