VKU Landesgruppe unterzeichnet Pakt Digitale Infrastruktur

21.11.22

Herr Münzenberger unterzeichnete in seiner Funktion als Vorsitzender des AK Telekommunikation in Bayern Mitte Oktober im Namen des VKU den Pakt Digitale Infrastruktur. Mit diesem Pakt unterstreichen wir zusammen mit der Bayerischen Staatsregierung, den Kommunalen Spitzenverbänden und Netzbetreibern das gemeinsame Interesse, bis 2025 den Freistaat mit Internet auf Gigabit-Niveau zu versorgen. Rund 3,1 Millionen Haushalte sollen im Freistaat mit Glasfaser im eigenwirtschaftlichen Ausbau bis 2025 angebunden werden. Darüber hinaus soll auch das Mobilfunknetz in Bayern deutlich ausgebaut werden.

Dies soll unter anderem mithilfe folgender Maßnahmen gelingen:

  • Zur Beschleunigung des Ausbaus werden die Netzbetreiber im Rahmen des rechtlich Möglichen und wirtschaftlich Sinnvollen auch auf Kooperationsvereinbarungen untereinander und auf Open Access setzen.
  • Der Freistaat setzt auf den Vorrang des eigenwirtschaftlichen Ausbaus, flankiert durch schlanke und zielgerichtete Förderprogramme: Die Erfolgsmodelle der Breitbandförderung und Mobilfunkförderung werden fortgesetzt, in engem Dialog mit Kommunen, Netzbetreibern und dem Bund.
  • Einsatz von Informationskampagnen: Aufklärung über verschiedene Aspekte zu digitalen Infrastrukturen, wie beispielsweise deren Nutzen, eigenwirtschaftliche Ausbauabsichten, Förderprogramme und Beratungsangebote durch alle Unterzeichner.
  • Verstärkte Kommunikation zum Nutzen des Ausbaus von Glasfaser(anschlüssen) bis in die Gebäude und einzelnen Wohneinheiten.
  • Alternative Verlegeverfahren: Der Freistaat unterstützt die Nutzung alternativer Verlegeverfahren insbesondere in geringer Verlegetiefe. Vor allem muss aber der Bund für Klarheit bei alternativen Verlegeverfahren sorgen (DIN-Normierung, Haftungsfonds). Laut Pakt eignen sich oberirdische Verlegeverfahren insbesondere, um Gebiete in Randlagen ohne sonstige Ausbauperspektive schnell und kostengünstig an das Glasfasernetz anzubinden.
  • Zudem sollen Bau- und Breitbandanträge nach §127 TKG digitalisiert werden.

Die ausführliche Fassung des Pakts Digitale Infrastruktur ist hier abrufbar.