Angedachte Zuständigkeitserweiterung der Landkreise im BayKlimaG

21.11.22

Die Landesregierung strebt an, den Landkreisen mehr Kompetenzen in der Energieerzeugung zuzusprechen, womit das Verhältnis zwischen Kommunen und Landkreisen verändert würde. Derzeit scheinen die Landkreise bei den Landtagsabgeordneten der Regierungskoalition für die angestrebte Änderung der BayGO, also für eine Kompetenzerweiterung, zu werben. Ein Mehr an Kompetenzen wird von manchen inzwischen so verstanden, dass Landkreise auch in der Energieversorgung aktiv werden könnten.

Eine Ausweitung der Kompetenzen der Landkreise hat Rückwirkungen auf die kommunalen Unternehmen. Zuletzt war in Bayern wiederholt diskutiert worden, inwiefern Kommunen außerhalb des Gemeindegebiets z.B. bei der Erzeugung und Versorgung mit Energie tätig sein dürfen. Grundsätzlich zeigen sich hier Verbesserungen in Art. 87 GO und über das Bayerische Klimaschutzgesetz (BayKlimaG). Zugleich kann eine Wettbewerbssituation mit den über die Kreisumlage immer finanzstarken Landkreisen entstehen, denen nun neue Kompetenzen eingeräumt werden sollen. Sicherzustellen ist ein Verständnis des „kommunalen Wirkungskreises“ als Set von Aufgaben und nicht einer räumlichen Abgrenzung, die sonst wiederum das räumliche Tätigkeitsfeld der kommunalen Unternehmen einschränken könnte.

In der laufenden Debatte haben sich BayST, BayGT, VBEW und die LG Bayern im VKU mit einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien im Bayerischen Landtag und die relevanten Ausschussvorsitzenden zuletzt eindeutig positioniert. Dieses ist bisher unbeantwortet. Die Endberatung des BayKlimaG in den Ausschüssen und im Plenum des Bayerischen Landtags ist im Dezember vorgesehen.

Die schriftliche Stellungnahme der VKU-Landesgruppe zum BayKlimaG können Sie hier einsehen.