Unterstützung bayerischer Hallenbäder

27.10.20

Seit dem 2. November sind die bayerischen Bäder aufgrund des gegenwärtigen Infektionsgeschehens und der gefällten politischen Entscheidungen geschlossen. Das Thema hat uns in den vergangenen Wochen und Monaten beschäftigt und steht nach wie vor auf unserer Agenda, sodass wir Ihnen einen Überblick über unsere Aktivitäten geben möchten:

Die bayerischen Badbetreiber wiesen uns auf Ungeklärtheiten zwischen bestehenden Hygienekonzepten vor allem beim Thema Schulschwimmen hin. Hier trafen mit dem Hygienekonzept Bäder, Sport sowie für Schulen verschiedene Regelungen aufeinander. Dies führte bei strikter Einhaltung dieser Regelungen dazu, dass Schüler*innen in den Klassen ohne Mindestabstand saßen, sich in den Umkleiden für den Sport- und Schwimmunterricht mit Mindestabstand umzogen und in den Becken wiederum ohne Mindestabstand schwimmen konnten. Wir wiesen bereits Anfang September die betroffenen Ministerien schriftlich darauf hin und baten um einen Abgleich dieser Vorgaben, damit Sie sich als Badbetreiber wieder vorrangig Ihrer Tätigkeit in den Bädern selbst zuwenden können, statt die Zusammenführung unterschiedlicher Hygienekonzepte – auch für Dritte wie die Schulen – zu bewältigen. Wir verdeutlichten zudem, dass bauliche Eingriffe, wie zum Beispiel Trennwände in Mehrplatzduschen, nicht verhältnismäßig sowie, dass Regelungen zum Schwimmunterricht notwendig seien.

In den vergangenen Wochen haben wir mit den Mitgliedern der ARGE Bäder verschiedene Formulierungsvorschläge zu Lüftungen in Bädern diskutiert. Allerdings waren die Rückmeldungen äußerst heterogen. Dies liegt unseres Erachtens daran, dass die Lüftungsanlagen unterschiedlich alt und sehr oft an die örtlichen Gegebenheiten angepasst sind. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, einen bereits von uns im September eingereichten Formulierungsvorschlag wieder aufzugreifen. Dieser sieht vor, dass „die automatisierten Lüftungsanlagen mit maximaler Außenluft gefahren werden, nach Möglichkeit mit 100 %. Nach Betriebsschluss, und wenn auch das Personal das Bad verlassen hat, kann wieder auf Umluftbetrieb geschalten werden.“ Diese Formulierung findet sich auch aktuell in einem uns vorliegenden Änderungsentwurf des Hygienekonzepts Bäder. Hierbei tauchen auch Lockerungen bei den Duschen auf, wie wir sie bereits im September eingebracht hatten. Sobald wir das aktualisierte Hygienekonzept Bäder in finaler Fassung haben, leiten wir es gerne an Sie weiter und weisen im Corona-Portal darauf hin.

Eine wichtige Rolle in unserer Arbeit spielt zudem das Thema Kompensation für Umsatzausfälle der Bäder infolge der angeordneten Schließung. Die Bundesregierung hatte angekündigt - vorbehaltlich beihilferechtlicher Regelungen - durch die Schließung betroffene Unternehmen und Einrichtungen anteilig in Höhe der Umsätze des Novembers 2019 zu entschädigen.

Wir freuen uns ungeachtet dessen, weiterhin von Ihren Erfahrungswerten beim Thema Bäder zu hören.