Förderprogramm für Modernisierung und Ausbau von Wasserkraftanlagen ab 1. Oktober

04.10.21

 

Zum 1. Oktober 2021 trat das Förderprogramm “Wasserkraftanlagen” in Kraft. Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat hierzu Eckpunkte für das Förderprogramm “Wasserkraftanlagen” bekanntgegeben. Das Programm zielt auf eine umweltverträgliche Ertüchtigung von bestehenden Anlagen mit einer Steigerung der Stromerzeugung um mindestens 10 Prozent, die Sanierung und Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Anlagen sowie die Optimierung von Standorten durch Ersatzneubauten ab.

Die genannten Maßnahmen müssen zu einem Zahlungsanspruch gegenüber dem Netzbetreiber nach den Bestimmungen des § 19 Abs. 1 i. V. m. § 40 Abs. 1 EEG 2021 führen („Einspeisevergütung“ oder „Marktprämie“). Aufgrund der Maßnahmen und unter Berücksichtigung von vermiedenen Strombezugskosten durch eine Eigenversorgung und Zuwendungen aus der EEG-Förderung und Erlösen aus der Direktlieferung an Dritte muss eine Wirtschaftlichkeitslücke vorliegen. Stromgestehungskosten bis zu einer Höhe von 19,5 Cent pro Kilowattstunde werden berücksichtigt; höhere Stromgestehungskosten werden nicht weitergehend gefördert.

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 25 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben; dabei ist der Schwellenwert der De-minimis-Verordnung (höchstens 200.000 EUR innerhalb von drei Steuerjahren) einzuhalten. Die Höhe der Zuwendung ist zudem durch die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt, die von der Bewilligungsstelle ermittelt wird. Förderhöchstbetrag ist der niedrigere der beiden Beträge. Die Bagatellgrenze beträgt 5.000 Euro.

Die geförderte Maßnahme muss binnen 6 Monaten nach Erlass des schriftlichen Zuwendungsbescheids begonnen und binnen weiteren 24 Monaten baulich-technisch fertiggestellt sein (Aufnahme des Regelbetriebs).

Antragsberichtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften), wenn sie Eigentümer oder rechtmäßige Betreiber der Wasserkraftanlage oder des Querbauwerks in Bayern sind, an der/dem die geförderte Maßnahme durchgeführt wird.

Mit der Abwicklung dieses Förderprogramms wurde der Projektträger Bayern Innovativ beauftragt. Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm entnehmen Sie bitte der Richtlinie zum Förderprogramm „Wasserkraftanlagen“.

Im bayerischen Haushalt sind für dieses Jahr 1,5 Mio. Euro Ausgabemittel und 1,5 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt. Für die kommenden Jahre bis einschließlich 2024 sind Mittel in Höhe von ebenfalls jeweils 1,5 Millionen Euro eingeplant.