Förderaufruf für Programm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ bis 31. Dezember 2021

30.11.21

Zum 1. November 2021 startete der erste Förderaufruf für das Programm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“. Dieser läuft bis zum 31. Dezember 2021.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, insbesondere auch Kommunen und Landkreise.

Der Fördergegenstand sind ausschließlich öffentlich zugängliche Ladeparks bzw. -hubs, die jeweils mindestens 10 Ladepunkte umfassen. Die Ladepunkte müssen mit 100% betrieben werden und zudem ununterbrochen öffentlich zugänglich sein. Laut aktuellem Förderaufruf können die Ladehubs beispielsweise Parkhäuser, Park + Ride Parkplätze oder größere Parkflächen an Einkaufszentren, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Veranstaltungshallen (Messen), Stadien oder Flughäfen und Bahnhöfen sein (keine abschließende Auflistung).

Förderfähige Kosten sind etwa die Ladesäulen selbst, Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme, Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz sowie WLAN. Zuwendungsfähige Kosten sind zum Beispiel Kosten für den Netzanschluss sind der Netzanschluss selbst, Ertüchtigung eines bestehenden (Haus-)Anschlusses, Baukostenzuschuss sowie Pufferspeicher.

Die maximalen Fördersätze liegen bei 40-50%. Die maximale Obergrenze liegt bei einem Normalladepunkt (AD oder DC) mit einer Nennladeleistung zwischen 3,7 und 22 kW bei 2.500 Euro. Im Falle von Schnellladepunkten (DC) liegt die maximale Obergrenze in Abhängigkeit der Nennladeleistung bei 10.000 Euro (über 22 kW, aber weniger als 100 kW) oder bei 20.000 Euro (über 100 kW). Ein Netzanschluss wird mit bis zu 10.000 Euro gefördert.

Der Fördersatz wird angehoben (+10%), wenn der Ladepark in einem bestehenden Wohnquartier errichtet wird, intermodal eingebettet wird, gesteuertes und lastoptimiertes Laden Berücksichtigung findet sowie im Falle der Authentifizierung über ein gängiges Debit- oder Kreditkartensystem.

Geplant ist bis zum 31. Dezember 2024 jeweils ein Förderaufruf pro Jahr. Hierfür stehen rund 23 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragsstellung finden Sie hier.

Für Rückfragen steht Ihnen die Kompetenzstelle Elektromobilität gerne zur Verfügung. Frau Simone Lang haben Sie bei unserer VKU-Veranstaltung zur Mobilität im September bereits kennengelernt.