Richtlinie zur Förderung der Informationssicherheit durch Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems bei kommunalen Gebietskörperschaften

15.06.22

Der Freistaat Bayern fördert die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) sowie ausgewählter Vor- und Zwischenstufen von ISMS. So will der Freistaat eine Steigerung des IT-Sicherheitsniveaus unterstützen. Das ISMS soll dazu beitragen, eine Schutzstrategie zu entwickeln und entsprechende Maßnahmen zur Sicherung der Verfügbarkeit, der Vertraulichkeit und der Integrität von IT-Systemen und Daten umzusetzen.  

Das Förderprogramm steht kommunalen Gebietskörperschaften, ihren Zusammenschlüssen sowie von ihnen in öffentlich-rechtlicher Form geführten Unternehmen und Einrichtungen mit Sitz in Bayern offen.  

Zu den förderfähigen Kosten gehören die Beratung bei der Implementierung eines ISMS durch fachkundige IT-Dienstleister, Schulungen für Mitarbeitende, die Erst-Zertifizierung eines ISMS oder die Umsetzung einer Vor- oder Zwischenstufe sowie die abschließende Prüfung der vollständigen Implementierung eines ISMS durch zugelassene Auditor*innen. So werden bspw. die Umsetzung der Richtlinie VdS 10000, die Umsetzung von CISIS12 oder die Schulung und Zertifizierung von Informationssicherheitsbeauftragten gefördert. Die Höhe der Förderung hängt von der gewählten Maßnahme ab.  

Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie zur Förderung der Informationssicherheit durch Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems bei kommunalen Gebietskörperschaften (ISMSR) vom 7. März 2022.  

Für den Vollzug des Förderprogramms ist die Regierung von Oberfranken zuständig. Auf der Webseite der Regierung finden Sie weitere Informationen zum Förderprogramm und Antragsunterlagen. Interessierte aus ganz Bayern können ihre Fragen und Anträge an isms-Kommune(at)reg-ofr.bayern(dot)de richten.