Auswirkungen des Ukrainekrieges auf kommunale Unternehmen

15.06.22

Der Angriff Russlands auf die Ukraine und die damit einhergehenden Auswirkungen auf die Energieversorgung Bayerns stellen die VKU-Mitgliedsunternehmen (perspektivisch) und ihre Kunden, wie auch Gesellschafter vor große Herausforderungen.

Die Landesgeschäftsstelle setzt sich derzeit intensiv dafür ein, laufenden Transformationsprozessen, die mit Energieeffizienz und Energieeinsparung verbunden sind, mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Wir arbeiten mit den Kolleg*innen innerhalb des Verbandes, den Mitgliedsunternehmen sowie dem StMWi und anderen Externen zusammen. Sinkende Primärenergiebedarfe helfen derzeit vorrangig die Abhängigkeit von fossilen Energieexporteuren zu reduzieren. Sie tragen aber zugleich dazu bei, die notwendigen Treibhausgaseinsparungen zu erreichen. Weniger Primärenergiebedarf regenerativ bereit zu stellen, entschärft zudem die Akzeptanzthematik in Summe. Für Sie als Infrastrukturbetreiber wird dies sich sukzessive, etwa durch den verstärkten Einbau von Wärmepumpen, gleichzeitig durch eine geringere Auslastung vorhandener (Gas-)Netze einerseits und stärkere Nachfrage in Strom- und Wärmenetzen auswirken. Eng damit verknüpft ist auch die Fragestellung, welche Ressourcen für welche Lösungen zum Einsatz kommen: Wie jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann, kann auch jede Arbeitsstunde nur einmal geleistet werden. Von erfahrenen Fachkräften begleitet, können Azubis nur im praktischen Projekt Zukunftstechnologien erlernen, um jenseits von Brücken nachhaltige Systeme zu bauen.

Herr Braun vertritt zudem den VKU in der Taskforce Ukraine des StMWi. Der Großteil der Teilnehmenden wendet sich gegen ein Embargo und rechnet offensichtlich nicht mit russischen Schritten, dass es zu einem Gaslieferstopp kommen wird. Zudem besteht die Erwartungshaltung, bei ausbleibenden Importen höhere Kosten finanziell ersetzt zu bekommen. Dementsprechend verlaufen die Diskussionen sehr zögernd in Richtung Effizienz- und Einsparmaßnahmen. Vieles zielt auf den Status Quo. Wo jedoch die Industrie beginnt sich zu verändern, wird bspw. auch Abwärme nicht in klassischer Weise zu betrachten sein, etwa um sie in Wärmenetzen einzubeziehen.

Beeinflusst durch die gegenwärtige Situation sowie durch die Aufforderung von Bundesminister Habeck an die Bayerische Staatsregierung darzulegen, wie der Ausbau der Windkraft in Bayern vorangetrieben werden kann, wurde in der Kabinettsitzung am 17. Mai die energiepolitischen Positionen der Staatsregierung diskutiert. Im Interesse der Versorgungssicherheit sollen Laufzeitverlängerungen für Atom- und Kohlekraftwerke in Betracht gezogen werden. Gasspeicher, insbesondere in Österreich, sollen rasch gefüllt werden. Die Wasserstoffproduktion in Bayern soll gesteigert werden und Wasserstoffnetze sollen auch international ausgebaut werden, z.B. nach Südeuropa. Bis 2030 soll die Erzeugung aus erneuerbaren Quellen verdoppelt werden. Wasserkraft und Energieerzeugung aus Biomasse dürften nicht durch Bundesgesetzgebung benachteiligt werden. Der Ausbau der Windkraft in Bayern soll durch Ausnahmen bei der 10H-Regel vorangetrieben werden. Regionale Planungsverbände sollen verpflichtet werden, binnen zwei Jahren ausreichend Vorranggebiete für Windkraftanlagen zu schaffen. Die Akzeptanz für Freiflächen-PV und Windkraftanlagen soll durch mehr Optionen zur finanziellen Beteiligung von Anwohner*innen gesteigert werden. Bei der neuen Definition von Bürgerenergiegesellschaften müssen kommunale Tochtergesellschaften berücksichtigt werden. Bis 2050 sollen 25% des Wärmebedarfs des Gebäudesektors aus Geothermie gedeckt werden. Stromnetze müssten stark ausgebaut werden, hier würden vor allem Vorhaben in Verantwortung des Bundes zu langsam durchgeführt. Die Ankündigungen werden in dieser Pressemitteilung der Staatsregierung zusammengefasst. Sie sind verbunden mit diversen Forderungen an den Bund, Genehmigungsprozesse, Regelungen zur Wasserkraft, die Förderung der Geothermie zu verbessern, wie auch die befristete Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke zu ermöglichen.

Wir vermissen bisher die konkreten Umsetzungspläne seitens der Staatsregierung innerhalb Bayerns. Die 10H-Regelung nur in Teilflächen abzuschaffen, erscheint uns in der Geschäftsstelle schlecht vereinbar mit der positiven Initiative des StMWi für ein MoU zum besseren Zusammenspiel des Netzausbaus mit dem Ausbau erneuerbarer Energien. Für die Wasserkraft haben wir mit den Kollegen in Berlin einen Vorschlag erarbeitet, der durch Einzelfallabwägungen auch die Anforderungen des Wasserhaushaltgesetzes in Einklang mit dem überragenden öffentlichen Interesse erneuerbarer Energien bringen kann.