Am 27. März 2020 billigte der Bundesrat das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht. Dieses Gesetz sieht seit dem 1. April 2020 ein Zahlungsmoratorium für Verbraucher und Kleinstunternehmen vor, die sich in einer Corona-bedingten Notlage befinden. Damit steht Verbrauchern und Kleinstunternehmen aus Dauerschuldverhältnissen in der Zeit vom 01. April bis vorerst einschließlich 30. Juni 2020 ein temporäres Leistungsverweigerungsrecht zu, wenn sie ihre vertraglichen Pflichten aufgrund der durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse nicht ohne Gefährdung des Lebensunterhalts bzw. des Erwerbsbetriebs erfüllen können. Dieses Verweigerungsrecht betrifft zivilrechtliche Verträge auch über Leistungen der Grundversorgung wie Strom, Gas, Telekommunikation und, soweit zivilrechtlich geregelt, auch Wasser. Konkrete Anwendungshilfen zum Zahlungsmoratorium sind im Mitgliederbereich abrufbar.
Aufgrund dieses Leistungsverweigerungsrechts sowie ausbleibenden Einnahmen aus den Bereichen Strom, ÖPNV oder Bäder kann es bei einzelnen kommunalen Unternehmen zu Liquiditätsengpässen kommen. Auf Landesebene gibt es verschiedene Hilfs- und Förderprogramme sowohl des Freistaats als auch der LfA Förderbank Bayern, die von Soforthilfen, über Kredite bis hin zu Bürgschaften reichen. Allerdings zielen diese Programme auf die gewerbliche Wirtschaft, die Landwirtschaft und Freiberufler ab, sodass kommunale/ öffentliche Unternehmen hiervon aktuell nicht profitieren können. Einzig die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet kommunalen Unternehmen (mind. 50% kommunale Gesellschafter) den Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen an, mit dem sich vorübergehend Betriebsmittel finanzieren lassen.
In einem Brief an den bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger haben wir darauf hingewiesen, dass bei den vorliegenden Liquiditätshilfen auch die Unternehmen in kommunaler Trägerschaft mit zu berücksichtigen seien, um etwaige Liquiditätsengpässe kompensieren zu können. Im Bayerischen Landtag gibt es parallel verschiedene parlamentarische Initiativen, die sich für eine stärkere Berücksichtigung der Kommunen und kommunaler Unternehmen in der gegenwärtigen Situation einsetzen.
Um den Bedarf an solchen Liquiditätsprogrammen besser einschätzen zu können, verschickte der Bundes-VKU am Mittwoch, den 6. Mai 2020, eine entsprechende Umfrage an die Mitgliedsunternehmen aus den Sparten Energie und Wasser/Abwasser. Bitte nehmen Sie an dieser Umfrage zu Auswirkungen des Zahlungsmoratoriums teil! Darüber hinaus bitten wir Sie, uns darüber zu informieren, inwiefern Ihr Unternehmen betroffen ist. Dies hilft uns einzuschätzen, welche weiteren Schritte hier politisch von Nöten sind.
Eine Betroffenheit kann sich etwa daraus ergeben, dass die Öffnung von Bädern unter einschränkenden Betriebskonzepten mit Mehrkosten und Einnahmeausfällen perspektivisch ermöglicht wird. Dies wäre gegebenenfalls Anlass für uns, entsprechende Kompensationen für diese Betriebe bei der Staatsregierung zu reklamieren.