Gesetzliches Monitoring 10H-Regelung / Stellungnahme

30.04.20

 

Im November 2014 trat die sogenannte 10H-Regelung in Kraft, mit der der Abstand zwischen einer Windkraftanlage zu einer Siedlung auf die zehnfache Höhe der Anlage festgelegt wurde. Damit verbunden ist ein gesetzliches Monitoring nach fünf Jahren. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) hat die Verbände eingeladen, die Wirkung der 10H-Regelung sowie das Instrument der Bauleitplanung aus heutiger Sicht zu beurteilen. Diese Einschätzung dient der Evaluation, welche Auswirkungen die 10H-Regelung auf den Ausbau der Windenergie in Bayern hat.

Ihre Rückmeldungen zeigen deutlich, dass sich unter den derzeit herrschenden Bedingungen kein Windkraftprojekt im Freistaat realisieren lässt. Dies verdeutlichen auch die Zahlen des StMWi in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage vom 20. November 2019. Demnach fiel die Anzahl der Genehmigungsanträge von Windkraftanlagen von 220 im Jahr 2014, über 45 im Jahr 2016 auf zuletzt 8 Anträge im Jahr 2018. Im Zeitraum Januar bis Ende September 2019 wurden 3 Anträge gestellt.

Mit Inkrafttreten der 10H-Regelung reduzierte sich die Fläche für moderne Windkraftanlagen in Bayern schlagartig. Damit rar gesäten Flächen haben schon ab 2014 den Aufwand für Personal, Standortsuche, Genehmigungsverfahren, etc. nicht mehr gerechtfertigt. Hieran ändert auch die Bauleitplanung nichts, die es den Kommunen ermöglicht, Baurecht zu schaffen und somit die 10H-Regelung zu umgehen. In der Praxis wird hiervon kein Gebrauch gemacht. Es fehlt in den Kommunen das Know-how eigenständig Windstandorte zu eruieren und Baurecht zu schaffen. Erst dann haben Projektierer und Investoren Interesse. Zudem werden politische Entscheidungsträger vor Ort in ein Dilemma befördert. Einerseits herrscht die Intention, erneuerbare Energien auszubauen. Andererseits müssen sich die Politiker von einem kleinen Teil in der Bevölkerung vorwerfen lassen, wieso sie sich nicht an die geltende 10H-Regelung halten, die offiziell zu einer Befriedung beitragen soll. Gleichzeitig kommen in Bayern durch die 10H-Regelung umweltfreundlichere und Anwohner weniger beeinträchtigende technologische Weiterentwicklungen von Windkraftanlagen nicht zum Einsatz. Die Einbettung von Windkraftanlagen in ein nachhaltiges Energiesystem und dessen Chancen, die gewonnen Energiemengen weiter zu nutzen, etwa für die Erzeugung grünen Wasserstoffs vor Ort oder im Wärmemarkt, kann nicht erfolgen.

Die Stellungnahme stellt klar, dass die Windenergie in Bayern nur eine Perspektive hat, wenn die bestehende 10H-Regelung abgeschafft wird und die politischen Entscheidungsträger sich dauerhaft und nachhaltig zur Windkraft im Freistaat bekennen.

Die ausführliche Stellungnahme der VKU Landesgruppe Bayern ist hier abrufbar.