Die Landesgruppe Bayern hat Ende letzten Jahres zur Umsetzung der Düngeverordnung und der damit verbundenen Gebietsausweisung Stellung genommen. In dieser Stellungnahme zur AVDüV haben wir unter anderem die unzureichende Datenbasis für die Ausweisung belasteter Gebiete und die Nutzung von Modellrechnungen unter Ansatz großzügiger Annahmen zur Bewertung der Stickstoffbelastung kritisiert. Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) stimmt der VKU-Stellungnahme nun in einigen wichtigen Punkten zu und hat Nachbesserungen angekündigt, die Teil des Monitoringprozesses zur Verordnung sein sollen. So ist dem Ministerium beispielsweise die verbesserungswürdige Datengrundlage für die Gebietsausweisung bewusst. Diese war ein Resultat der kurzen Umsetzungsfrist der Verordnung und sollte durch die Verwendung von Modellrechnungen ausgeglichen werden. Obwohl die Modellrechnungen nach AVV GeA zulässig sind, sollen sie in den nächsten Jahren mit besseren Daten erstellt werden. Idealerweise sind reale Ist-Werte zu befürworten, worauf auch die Europäische Kommission dränge.
Vor der nächsten Aktualisierung der Gebietsausweisung 2023/24 soll die Datenlage durch den Ausbau des Messstellennetzes deutlich verbessert werden. Bereits existierende Messstellen sollen in das Netzwerk eingebunden werden. Dabei liegt der Fokus auf geeigneten Stützmessstellen und Vorfeldmessstellen, zusätzlich sollen neue Messstellen im Ausweisungsmessnetz geschaffen werden. Bis 2024 soll die für das Ausweisnetzwerk vorgeschriebene Messstellendichte von mindestens einer Messstelle je 50 Quadratkilometer erreicht und ein repräsentatives Netz geschaffen werden. Das StMUV ist dabei auch besonders an geeigneten Vorfeldmessstellen von Wasserversorgungsunternehmen interessiert und überlegt, welche Rolle die Daten von aufgelassenen Brunnen spielen könnten. Aktuell entwickelt das Ministerium ein System, über das geeignete Messstellen und -daten vorgeschlagen werden können. Dieses Meldesystem soll in den nächsten Monaten zur Verfügung gestellt werden. Bei der Ausweitung des Messnetzes möchte das Ministerium die Expertise der Wasserversorger einbeziehen. Wir werden Sie informieren, sobald es mehr Details zu den benötigten Daten und organisatorischen Abläufen gibt.
Im Austausch zwischen der Landesgeschäftsstelle und dem StMUV bestand auch beim Thema Hoftorbilanz Einigkeit. Das Ministerium stimmt dem VKU zu, dass eine Verwendung von betriebsindividuellen Daten auf Emissionsseite, also vorwiegend der Landwirtschaft, angestrebt werden sollte. Auch innerhalb der Landwirtschaftsverwaltung scheint ein Umdenken stattzufinden: Dort ist man zunehmend offen für die Verwendung betriebsspezifischer Daten. Diese Daten würden eine präzisere Analyse tatsächlicher Düngesalden und eine gerechtere Gebietsausweisung nach dem Verursacherprinzip ermöglichen. Maßnahmen zum Gewässerschutz könnten beschlossen werden, bevor erhöhte Nitratwerte im Wasser gemessen werden. In diesem Zusammenhang verweist das StMUV auf die noch ausstehende Reform der Stoffstrombilanzverordnung.
Informationen zur Gebietsausweisung sowie Karten mit den Gebietskulissen der mit Nitrat belasteten bzw. eutrophierten Gebiete finden Sie auf der Webseite der Landesanstalt für Landwirtschaft.