Inhalte des Koalitionsvertrags im Überblick
Einschätzung zum Koalitionsvertrag für die Energiewirtschaft
Am 09.04. 2025 haben die Parteispitzen von CDU/CSU und SPD ihre Verhandlungen zum Koalitionsvertrag abgeschlossen. Im Folgenden gibt es einen kurzen Überblick, was das für den VKU und die kommunale Energiewirtschaft bedeutet.
16.05.25
Am 09.04. 2025 haben die Parteispitzen von CDU/CSU und SPD ihre Verhandlungen zum Koalitionsvertrag abgeschlossen. Im Folgenden gibt es einen kurzen Überblick, was das für den VKU und die kommunale Energiewirtschaft bedeutet.

Einschätzung zum Koalitionsvertrag für die Energiewirtschaft
Der vorliegende Koalitionsvertrag enthält vielversprechende Ansätze für die Kommunalwirtschaft. Die zentrale Rolle kommunaler Unternehmen in der Sicherung der Daseinsvorsorge findet ausdrücklich Erwähnung und greift zudem zahlreiche Forderung des VKU auf.
Das Bekenntnis zum beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien inklusive Bioenergie und Geothermie sowie verbesserter Markt- und Systemintegration bilden einen Baustein bei der Gestaltung des Energiesystems. Eine stärkere Hinwendung zu Kosten- und Systemeffizienz in der Energiewende zusammen mit der Senkung des Strompreises durch Entlastungen bei Stromsteuer, Netzentgelten und Umlagen sind Teil weiterer, positiver Entwicklungen. Die Entlastung im Strompreis knüpft direkt an VKU-Vorschläge an.
Für die Versorgungssicherheit sind schnellstmögliche Kraftwerksausschreibungen vorgesehen, ergänzt um einen marktwirtschaftlichen und technologieoffenen Kapazitätsmechanismus. Bezüglich der Wärmeversorgung soll die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) gesetzlich verankert und das KWKG noch 2025 novelliert und verlängert werden, was ebenfalls den Forderungen vom VKU entspricht. Positiv zudem ist die angekündigte, zügige Modernisierung der AVBFernwärmeVO und WärmelieferVO unter expliziter Berücksichtigung der Interessen von Versorgungsunternehmen.
Der vorliegende Vertrag bietet aus unserer Sicht eine gute Arbeitsgrundlage, um energiepolitische Themen voranzubringen und die Daseinsvorsorge zu sichern. Entscheidend ist jedoch die Umsetzung. Dafür braucht es eine handlungsfähige Bundesregierung mit einem durchsetzungsfähigen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es ist zu begrüßen, dass Frau Katharina Reiche zur Bundesministerin für Wirtschaft und Energie ernannt wurde und derzeit ihr Leitungsteam aus Staatssekretären und Abteilungsleitung zusammenstellt. Damit wird die Grundvoraussetzung für eine zügige Umsetzung des Koalitionsvertrags geschaffen.
Für eine ausführliche Auswertung des Koalitionsvertrags können sich unsere Mitgliedsunternehmen im Mitgliederbereich informieren.