Erneuerbare Energien
Regierungsfraktionen einigen sich auf Solarpaket I

Die Regierungsfraktionen im Bund haben sich nach monatelangen Verzögerungen auf das Solarpaket I geeinigt. Aus Sicht des VKU war es höchste Zeit – nicht nur weil es der Solarenergie viele Verbesserungen bringt, sondern auch wegen einer europarechtlichen Frist, die über das Schicksal vieler Windenergieprojekte entscheidet.

24.04.24

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Am 15. April wurde bekannt, dass sich die Regierungsfraktionen im Bund nach monatelangen Verzögerungen auf das Solarpaket I geeinigt haben. Der Gesetzentwurf, der Teil einer umfassenden Solarstrategie der Bundesregierung ist, enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, um den Photovoltaik-Ausbau zu erleichtern und zu beschleunigen. Adressiert wird die gesamte Spannbreite der Photovoltaik (PV), von der kleinen Anlage auf dem Balkon über Dach-PV auf Mietshäusern und Gewerbeimmobilien bis zu den großen Solarparks, denen mehr Fläche gegeben wird.

Die 2./3. Beratung im Bundestagsplenum ist für den 26.04.2024 angesetzt. Die Energieverbände, darunter auch der VKU, appellieren an die Bundesländer, eine kurzfristige Bundesratsbefassung ebenfalls am 26.04.2024 sicherzustellen. Dies hat den Hintergrund, dass im Solarpaket auch vorgesehen ist, bestehende Windvorranggebiete auf Dauer zu „Beschleunigungsgebieten“ zu erklären. Die RED III erlaubt dies den Mitgliedstaaten bis spätestens 21.05.2024.

Für Stadtwerke, die Windparks projektieren, ist es außerordentlich wichtig, dass diese europarechtliche Ausschlussfrist eingehalten wird, da in Beschleunigungsgebieten erhebliche Genehmigungserleichterungen gelten werden. Würde der Gesetzgeber die Frist verstreichen lassen, müsste künftig jedes bereits ausgewiesene Bestandsgebiet nach den Kriterien der RED III mit großem Aufwand neu ausgewiesen werden, wenn es von den Erleichterungen der Beschleunigungsgebiete profitieren soll.

Auch die eigentlichen Inhalte des Solarpakets werden von den Stadtwerken sehr positiv beurteilt, denn PV-Projekte werden dadurch in vielerlei Hinsicht vereinfacht. So wird ein noch größeres und schnelleres Wachstum der Solarstromerzeugung möglich.

Die Solarstrategie der Bundesregierung sieht vor, dass alle noch unerledigten Handlungsfelder in einem zweiten Gesetzgebungspaket adressiert werden, dem Solarpaket II. Der VKU setzt sich dafür ein, dass in diesem Rahmen Regelungen gefunden werden, um landwirtschaftliche Flächen leichter für PV-Projekte nutzbar zu machen. Insbesondere müssen erbschaftssteuerrechtliche Beschränkungen abgebaut werden.