Erneuerbare Energien
Ausschreibungsbedingungen für Wind-Offshore

Um die ambitionierten Ausbauziele für Offshore-Windenergieanlagen von 70 GW bis 2045 zu erreichen, bedarf es aus Sicht des VKU angepasster Ausschreibungsbedingungen für Offshore-Windparkflächen. Der Fokus sollte von der reinen Zahlungsbereitschaft hin zu qualitativen Kriterien verlagert werden. Dies wäre ein entscheidender Beitrag zu größerer Resilienz und Akteursvielfalt.

24.04.24

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Dagmar Richardt/stock.adobe.com

Erneuerbare Energien sind die zentrale Säule des zukünftigen Energiesystems. Ein rascher Ausbau ist umso wichtiger, da mit der zunehmenden Elektrifizierung anderer Bereiche (u. a. Elektromobilität, Wasserstoffherstellung, Wärmepumpen) der Bedarf nach elektrischer Leistung zunimmt.

In den kommenden Jahren sollen die Kapazitäten von Offshore-Windenergieanlagen von 8,5 GW (Ende 2023) auf 30 GW in 2030 und 70 GW in 2045 ausgebaut werden. Durch diesen Zubau soll der Anteil von Offshore-Windenergie an der Nettostromerzeugung in Deutschland auf über ein Viertel ansteigen. Somit ist die Offshore-Windenergie ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende.

Die jüngsten Ausschreibungen für Offshore-Windflächen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) wurden von wenigen sehr großen supranationalen Energiekonzernen gewonnen. So wurden alleine im vergangenen Jahr die gesamten 7 GW an nicht zentral-voruntersuchten Flächen – nahezu die Kapazität aller bisherigen deutschen Offshore-Windparks – durch nur zwei Unternehmen gewonnen. Bei früheren Ausschreibungen waren hingegen auch andere, kleinere Akteure erfolgreich.

Sollte das aktuelle Auktionsdesign beibehalten werden, ist es wahrscheinlich, dass zukünftig weitere Flächen unter wenigen zahlungskräftigen Akteuren aufgeteilt werden. Diese Entwicklung birgt die Gefahr einer Oligopolisierung dieses wichtigen Erzeugungsmarktes und sorgt für eine geringere Resilienz sowie Realisierungswahrscheinlichkeit. Aus diesem Grund sind Anpassungen am Ausschreibungsdesign zentral, um den Ausbaupfad und die Versorgungssicherheit sicherzustellen und durch eine hohe Akteursvielfalt die Offshore-Stromerzeugung resilient zu ermöglichen.

Da bis 2045 eine Verzehnfachung der Offshore-Kapazitäten geplant ist, legen die Ausschreibungsbedingungen zentrale Weichen für die Art und den Erfolg des Zubaus in den kommenden Jahren. So sollten aus VKU-Sicht die Ausschreibungsflächen auf 750 MW pro Los verkleinert und maximal eine Fläche pro Bieter und Ausschreibungsjahr gewonnen werden können. Darüber hinaus braucht es eine vermehrte Berücksichtigung qualitativer Kriterien, wie der systemdienlichen Einbindung der Offshore-Windparks (u. a. Berücksichtigung der zu erwartenden Volllaststunden), anstelle des ausschließlichen Fokus auf die Zahlungsbereitschaft der Bieter. Die laufende Umsetzung der überarbeiteten europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001, die als „RED III“ im letzten Herbst verabschiedet worden ist, sollte genutzt werden, um die Weichen für mehr Akteursvielfalt jetzt richtig zu stellen.

Kommunale Unternehmen sind aus verschiedenen Gründen an den Ausschreibungsbedingungen und dem Offshore-Zubau interessiert. Einerseits besteht ein Interesse selbst Offshore-Windparks zu projektieren bzw. zu betreiben. Andererseits möchten einige kommunale Energieversorger langfristige Strom-Abnahmeverträge (PPAs) mit Betreibern von Offshore-Windparks abschließen, um eine sichere und langfristige Versorgung mit grünem Strom zu gewährleisten. Unsere Mitgliedsunternehmen als zentrale Akteure der Energiewende vor Ort können somit einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die gesetzlich festgelegten Ausbauziele von 30 GW bis 2030 und 70 GW bis 2045 zu erreichen.