Erneuerbare Energien
Geplante Beschleunigungsgebiete für Wind- und Solarenergie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Referentenentwurf zur Einführung der EU-rechtlich geforderten Beschleunigungsgebiete für Wind- und Solarenergie vorgelegt. In seiner Stellungnahme vom 11. April 2024 fordert der VKU Klarstellungen, Nachschärfungen und Anpassungen, um dem Gesetz zu mehr Wirksamkeit zu verhelfen.

24.04.24

Die Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Projekte sollen deutlich beschleunigt werden. So sieht es die Überarbeitung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 vor, die als „RED III“ im letzten Herbst verabschiedet worden ist.

Zur Umsetzung der geänderten planungs- und genehmigungsrechtlichen Vorgaben haben die Bundesministerien BMWK, BMWSB und BMUV einen Referentenentwurf veröffentlicht und in die Verbändeanhörung gegeben. Der VKU hat dazu am 11. April 2024 eine Stellungnahme abgegeben.

Gegenstand des Entwurfs sind dabei insbesondere die Vorgaben zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergie an Land und Solarenergie und zur Erleichterung der dort geltenden Genehmigungsvoraussetzungen.
 
Der VKU begrüßt die Einführung von Beschleunigungsgebieten, aber weist darauf hin, dass der Referentenentwurf noch einiger Klarstellungen, Nachschärfungen und Anpassungen bedarf, um die angestrebte Beschleunigungswirkung auch tatsächlich zu erreichen. Der VKU kritisiert, dass die Beweislastverteilung in Bezug auf das Vorliegen unvorhergesehener Umweltauswirkungen abweichend von den RED III-Vorgaben zuungunsten der Vorhabenträger geregelt wird.