Kommunaler Klimaschutz
BMWK fördert innovative Projekte im kommunalen Klimaschutz 01.06.22

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Projektskizzen können noch bis 30.06.2022 eingereicht werden

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert mit dem Förderprogramm „Innovative Klimaschutzprojekte“ bis 30.06.2024 umsetzungsorientierte, nicht-investive Projekte zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz sowie deren bundesweite Verbreitung und Verankerung. Angestrebt wird über das Förderprogramm insgesamt 1.000.000 t CO2-Äquivalent (brutto) einzusparen. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts und damit grundsätzlich auch kommunale Unternehmen.

Das Förderprogramm ist in verschiedene Themencalls unterteilt. Bis 30.06.2022 können noch Projektskizzen für das aktuelle Thema „Ambitionssteigerung beim Klimaschutz im kommunalen Umfeld“ eingereicht werden.

Die Förderung erfolgt in drei Modulen:

  • Entwicklung und pilothafte Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz,
  • Bundesweite Verbreitung pilothaft erprobter, erfolgreicher Ansätze,
  • Verstärkung der systematischen lokalen Verankerung und breite Umsetzung von ambitioniertem Klimaschutz in bundesweit tätigen Organisationen.

Projektideen müssen eine konkrete Umsetzungsorientierung ausweisen. Nicht gefördert werden Baumaßnahmen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

Die Förderwürdigkeit der Anträge wird in einem zweistufigen Verfahren für alle drei Module bestimmt. Gefördert werden projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Kalkulation zur Erreichung der Projektziele erforderlich sind im Rahmen eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und dem Antragsverfahren finden Sie hier.