Wärmenetze
Preistransparenz in der Fernwärme

Die Bundesregierung verfolgt ambitionierte Ziele für den Ausbau der Fernwärme. Um dabei die Akzeptanz für die Fernwärme zu sichern, haben sich Politik und Verbände im Rahmen des Fernwärmegipfels 2023 auf unterstützende Transparenzmaßnahmen verständigt. Zentrale Maßnahmen werden durch die energiewirtschaftlichen Verbände nun umgesetzt.

21.03.24

VKU unterstützt Preistransparenz-Plattform und Schiedsverfahren

Die zuständigen Bundesministerien haben sich im Rahmen des Fernwärmegipfels gemeinsam mit der Energiebranche auf ambitionierte Ziele für die Transformation der Wärmeversorgung verständigt: Jährlich sollen mittelfristig mindestens 100.000 Gebäude neu an Wärmenetze angeschlossen werden. Der Anteil der über Wärmenetze versorgten Haushalte soll so von heute 14 % auf über 40 % verdreifacht werden.

Über Wärmenetze lassen sich einerseits Gebäude mit sehr unterschiedlichen energetischen Zuständen versorgen. Andererseits bieten sie die Möglichkeit, sehr unterschiedliche erneuerbare bzw. klimaneutrale Wärmequellen und -technologien zu nutzen (Abwärme, Geothermie, Großwärmepumpen, KWK-Anlagen mit klimaneutralen Gasen oder Biomassefeuerung, Solarthermie usw.). Wärmespeicher stellen für Wärmenetzsysteme die notwendige Flexibilität bereit.

Um die Akzeptanz für die Fernwärme im Rahmen dieses Transformationsprozesses weiter zu stärken, haben sich Politik und Verbände im Rahmen des Fernwärmegipfels 2023 zugleich auf unterstützende Transparenzmaßnahmen verständigt. Insbesondere die Preistransparenz und die Schlichtung von Streitfällen über eine Schiedsstelle standen dabei im Fokus. Diese und weitere Instrumente werden in der aktuellen medialen Debatte zu gestiegenen Fernwärmepreisen vermehrt von Politik und Verbraucherschutz eingefordert.

Für die Klärung von Streitfällen zwischen Verbrauchern und Fernwärmeversorgern ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes (vormals: Allgemeine Schlichtungsstelle), dessen Errichtung auf das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) zurückgeht, zuständig. Nach dem VSBG sind auch Fernwärmeversorgungsunternehmen dazu verpflichtet anzugeben, ob sie freiwillig an einem Streitbeilegungsverfahren teilnehmen oder nicht. Um möglichst vielen Verbrauchern eine außergerichtliche Klärung von Streitfällen zu ermöglichen, empfehlen die energiewirtschaftlichen Verbände AGFW, BDEW und VKU ihren Mitgliedsunternehmen an den Streitbeilegungsverfahren der Universalschlichtungsstelle teilzunehmen.

Im Frühjahr wird zudem eine Fernwärme-Transparenzplattform gestartet. Kernstück der Plattform wird eine Übersicht zu Fernwärmepreisen sein. Die Preisübersicht basiert auf der seit Jahrzehnten etablierten Preisabfrage des AGFW und wurde in Zusammenarbeit mit VKU und BDEW an entscheidenden Stellen weiterentwickelt. Neben netzindividuellen Preisen für Standardabnahmefälle werden auch weitere Kenngrößen der Netze, wie der Anteil der eingesetzten Wärmequellen, Netzgröße oder Preisanpassungszyklen veröffentlicht. Fernwärmeversorger sind über die Verbände AGFW, BDEW und VKU aufgerufen, sich möglichst breit an der Preisabfrage zu beteiligen.