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Unlauterer Wettbewerb
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bezweckt den Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher und weiterer Marktteilnehmer vor unlauteren Wettbewerbsmethoden und soll das Verhalten der konkurrierenden Markteilnehmer „in den Bahnen des Anstandes, der Redlichkeit und der guten kaufmännischen Sitten halten“ (BVerfG GRUR 1993, 751).
Kommunale Unternehmen der Versorgungswirtschaft müssen einerseits selbst den Rahmen des Wettbewerbsrechts einhalten, andererseits müssen sie Rechtsverstöße von Konkurrenten abwehren. Typische relevante Rechtsverstöße durch Konkurrenten stellen Irreführungen durch „falsche Stadtwerkevertreter“ bei Haustürgeschäften oder im Wege des sog. Cold Calling dar oder unvollständige Preisvergleiche. Ein anderes aktuelles Thema ist die Abmahnung von Versorgungsunternehmen aufgrund der Verwendung von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zu diesen und anderen für die kommunale Ver- und Entsorgungswirtschaft relevanten Themen zum UWG finden Sie im Mitgliederbereich weitere Informationen.
Gesetzliche Grundlagen
- UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- UKlaG - Unterlassungsklagengesetz
- PAngV - Preisangabenverordnung
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Termine Februar 2012
- 01.02. VKU-Steuerinfotag
- 14.02. VKU-Steuerinfotag
- 15.02. VKU-Infotag Bilanzrecht
- 15.02. 08:45h VKU-Infotag: Geschäftsführer- und Vorstandsverträge in kommunalen Unternehmen
- 16.02. Mitgliederversammlung und Parlamentarischer Abend der Landesgruppe Berlin-Brandenburg (Berlin)
- 22.02. - 23.02. 4. Kompetenztreffen Elektromobilität mit Fachmesse elektro:mobilia (Nordrhein-Westfalen)
- 23.02. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
- 22.02. - 23.02. 4. Kompetenztreffen Elektromobilität mit Fachmesse elektro:mobilia (Nordrhein-Westfalen)



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