EU-Kommunalabwasserrichtlinie
Einigung über die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie 12.03.24

 

Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die EU-Institutionen am 29. Januar auf die Neufassung der Kommunalabwasserrichtlinie geeinigt. Während Rat und Parlament noch dabei sind, die vorläufige Einigung formell anzunehmen, hat der VKU eine Zusammenfassung über die wesentlichen Regelungen der neuen Richtlinie nach derzeitigem Stand aufbereitet.
 
Die neue Richtlinie bleibt allein schon deshalb, weil sie zahlreiche neue Vorgaben in neuen Regelungsfeldern beinhaltet, für die kommunale Abwasserwirtschaft herausfordernd. Im Ergebnis konnte der VKU im mehrjährigen Gesetzgebungsprozess jedoch maßgeblich zu einer praxistauglicheren Ausgestaltung beitragen. Besonders zu begrüßen ist, dass sich die VKU-Forderung, einen Paradigmenwechsel zu vollziehen und eine starke Herstellerverantwortung mit Vollkostenansatz zu verankern, durchgesetzt hat. Außerdem wurden die Vorgaben über die Energieneutralität der Abwasserwirtschaft praktikabler ausgestaltet, indem nicht nur onsite und offsite erzeugte Energie berücksichtigt werden kann, sondern auch eine explizite Zukaufmöglichkeit eingeräumt worden ist. In Bezug auf die Anforderungen an die Niederschlagswasserbewirtschaftung werden den Mitgliedstaaten die geforderten Spielräume bei der Umsetzung der Reduktion der Entlastungen eingeräumt und die Förderung blau-grüner Infrastrukturen explizit betont. 
 
Nächste Schritte
 
Bevor die neue Richtlinie verabschiedet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann, müssen Rat und Parlament die politische Einigung noch formell annehmen. Nachdem die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten („EU-Botschafter“) am 1. März und der federführende Umweltausschuss am 11. März bereits zugestimmt haben, steht Ende April noch die Plenarabstimmung an, gefolgt von der Abstimmung auf Ministerebene. Aufgrund der Europawahl am 9. Juni 2024 ist nach derzeitigem Stand aber davon auszugehen, dass die neue Richtlinie nicht vor September/Oktober im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Anschließend muss sie innerhalb von zweieinhalb Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Der VKU wird auch die nationale Umsetzung insbesondere durch die Novelle der Abwasserverordnung eng begleiten.