Erneuerbare Energien
Regierungsfraktionen einigen sich zum Ausbau der erneuerbaren Energien 26.04.21

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Am 22.04.2021 wurde bekannt, dass sich die Verhandlungsführer von Union und SPD auf verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung bislang offener Punkte der Bundestagsentschließung zum Ausbau erneuerbarer Energien vom 17.12.2020 verständigt haben.

Dazu gehört eine Erhöhung der Ausschreibungsmengen im Jahr 2022 für Wind an Land von 2,9 auf 4 Gigawatt und für Solarenergie von 1,9 auf 6 Gigawatt. Werden die Windkraft-Volumina nicht ausgeschöpft, soll dies für 2021 und 2022 schon im Folgejahr und nicht erst drei Jahre später nachgeholt werden.

Vereinbart wurden außerdem Erleichterungen im Genehmigungsverfahren beim Repowering im Rahmen des geplanten § 16b BImSchG; am 19.05.2021 soll es dazu eine Anhörung im federführenden Umweltausschuss des Deutschen Bundestages geben.

Zudem sollen die Regelungen für den Abstand von Windkraftanlagen auf Navigationsanlagen für den Luftverkehr (sog. Drehfunkfeuer) gelockert werden, u. a. durch eine Änderung der Berechnungsmethode.

Darüber hinaus ist Gegenstand der Einigung eine Absenkung der EEG-Umlage in den Jahren 2023 und 2024 um etwa 1,5 Cent/kWh. Finanziert werden soll diese Maßnahme aus den Einnahmen des nationalen Emissionshandels für Wärme und Verkehr sowie aus nicht abgerufenen Mittel des Energie- und Klimafonds. Ferner streben die Koalitionäre eine Verbesserung der Investitions- und Betriebsbedingungen für Stromspeicher an.

Die verabredeten Maßnahmen sollen durch einen Änderungsantrag an die laufende EnWG-Novelle angehängt werden. Einen entsprechenden Beschluss hat das Bundeskabinett am 27.04.2021 gefasst. Die Maßnahmen stehen unter beihilferechtlichem Vorbehalt.

Der VKU bewertet die Verhandlungsergebnisse als gute Korrekturen für die unmittelbare Zukunft, verweist aber darauf, dass damit die großen Entscheidungen, z. B. über den Ausbaupfad dieses Jahrzehnts, in die kommende Wahlperiode verschoben werden. Der VKU wird bei der inhaltlichen Begleitung der angekündigten Rechtsänderungen darauf achten, dass die Ausgestaltung so erfolgt, dass die Maßnahmen tatsächlich einen positiven Effekt haben.