Fristende ist Montag, der 1. August 2022
Erstmalige Abgabe des Emissionsberichts und Eintragung der Emissionsmenge im Register 08.07.22

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Die gesetzliche Frist für die Übermittlung des Emissionsberichts und des Berichts zur Benennung der Einlagerer im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist der 31.07. eines jeden Jahres. Falls die Frist an einem Wochenende oder an einem Feiertag liegt, müssen die Berichte spätestens am darauffolgenden Werktag eingereicht werden. Somit endet die Frist in diesem Jahr am 01.08.2022. Der Bericht ist über die DEHSt-Plattform, unter Verwendung einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, einzureichen.

Die DEHSt hat auf einige wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Berichte hingewiesen, die zu berücksichtigen sind: Zur Übermittlung von Vollmachten im Rahmen der Emissionsberichtserstattung sollte nicht die Upload-Funktion für Nachweisdokumente des Organisationsprofils innerhalb der DEHSt-Plattform (z. B. Handelsregisterauszug) genutzt werden. Diese Funktion ist nur für neu registrierte Organisationen vorgesehen. Durch den Upload auf dieser zentralen Datensicht wird der Plattform-Zugang wieder in einen Prüfzustand gesetzt, womit das Konto erst wieder freigeschaltet werden muss und Sie in dieser Zeit keinen Emissionsbericht einreichen können.
Außerdem wird daraufhin gewiesen, dass Vollmachten im Rahmen der Emissionsberichtserstattung direkt an den DEHSt Kundenservice (nationaler-emissionshandel(at)dehst(dot)de) gesendet werden sollten. Zur Signatur im Rahmen der Emissionsberichtserstattung sollen zudem keine fortgeschrittenen oder eigenen Softwarezertifikate verwendet werden, da signierte Datenmitteilungen nicht formgerecht sind. Weitere Informationen finden Sie in Kürze auch in einem Update des entsprechenden Leitfadens der DEHSt.

Die Eintragung der Emissionen 2021 im entsprechenden Compliance-Konto muss ebenfalls zum 01.08.2022 erfolgt sein. Hierzu weist die DEHSt ebenfalls auf praktische Hinweise hin. Kontobevollmächtigte Personen können dies über den folgenden Navigationspfad vornehmen: Konten und neue Transaktionen > Klick auf das Symbol in der Spalte Compliance > Emissionen eintragen. Personen mit der Rolle „Kontoinhaber“ können den Eintrag nicht vornehmen. Falls für das Konto das Vier-Augen-Prinzip gilt, muss der Eintrag von einer zweiten kontobevollmächtigten Person bestätigt werden.

Zuletzt möchte der VKU auf weitere anstehende Fristen in diesem Jahr hinweisen:

  • 22.09.2022: Nachkaufoption für nEHS-Zertifikate mit der Jahreskennung 2021 von der Verkaufsplattform (EEX) zur Compliance-Erfüllung für 2021 sowie Erwerb von nEHS-Zertifikaten mit der Jahreskennung 2022 zur Compliance-Erfüllung für 2021
  • 30.09.2022: Abgabe von Zertifikaten mit der Jahreskennung 2021 oder 2022 in Höhe der Emissionen 2021
  • 31.12.2022: Erwerb von Zertifikaten mit der Jahreskennung 2022 für die erwarteten Emissionen 2022