Bewertung des Referentenentwurfs 2012 der VAUwS
Das BMU hat mit Stand vom 27.01.2012 einen neuen Referentenentwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) vorgelegt. Der Entwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die VAUwS konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben der §§ 62 und 63 WHG. Sie enthält überwiegend stoff- und anlagenbezogene Regelungen, löst die bisherigen Landesverordnungen ab und schafft somit die bundesweite Vereinheitlichung des Anlagenrechts zum Schutz der Gewässer. Unterschiede zum Referentenentwurf 2010 Der Verordnungsentwurf ist, wie bereits auf den mündlichen Anhörungen vom BMU angekündigt, umfangreich überarbeitet und geändert worden. Statt zuvor 42 Paragraphen hat der Entwurf jetzt 70, statt 10 Anhängen jetzt 6, wobei Anhang 3 aus zwei Teilen 3a und 3b besteht. Die allgemeinen Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind in den Abschnitten 1 und 2 (§§ 12 bis 23) sowie teilweise Abschnitt 4 des Kapitels 3 festgelegt. Die Anforderungen an bestimmte Anlagen, an Anlagen in Abhängigkeit von deren Gefährdungsstufe bzw. in bestimmten Gebieten wurden aus den ehemaligen Anhängen 6, 7, 9 und 10 in die Abschnitte 3, 4 und 5 des Kapitels 3 (§§ 24 bis 51) überführt. Die Anforderungen an Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) bleiben zusammengefasst im Anhang, jetzt im Anhang 6. Viele der Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf von 2010 waren vom BMU auch inhaltlich bereits vorab angekündigt worden. Mit dem Verzicht auf die Einstufung fester Abfälle in Wassergefährdungsklassen wurde dabei eine zentrale Forderung des VKU erfüllt. Feste Abfallgemische werden jedoch generell als allgemein wassergefährdend eingestuft, weshalb Anlagen zum Umgang mit festen Abfallgemischen grundsätzlich der Verordnung unterfallen. Die Ausnahmen davon sind auf Haushaltsabfälle, die private Eigenkompostierung von Bioabfällen und – mit Einschränkungen – Gewerbeabfälle begrenzt. Anlagenbetreiber haben die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein bestimmter Abfall nicht wassergefährdend ist. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand sind im Referentenentwurf noch nicht enthalten. Das BMU wird kein erneutes Anhörungsverfahren einleiten. Da die Verordnung in der EU notifiziert werden muss und der Bundesrat zu beteiligen ist, ist mit der Verkündung nicht vor Ende 2012 zu rechnen. Für Mitglieder stehen im mitgliedergeschützten Bereich weitere ausführliche Informationen und Dokumente zum Download zur Verfügung. Ansprechpartner: Dr. Martin J. Gehring Weitere Informationen: Webseite des BMU zum aktuellen Stand der VAUwS

Bewertung des Referentenentwurfs 2012 der VAUwS

Ein Steg führt auf einen ruhigen See, im Hintergrund Wald

03.05.2012. Das BMU hat mit Stand vom 27.01.2012 einen neuen Referentenentwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) vorgelegt. Der Entwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Die VAUwS konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben der §§ 62 und 63 WHG. Sie enthält überwiegend stoff- und anlagenbezogene Regelungen, löst die bisherigen Landesverordnungen ab und schafft somit die bundesweite Vereinheitlichung des Anlagenrechts zum Schutz der Gewässer.

Unterschiede zum Referentenentwurf 2010

Der Verordnungsentwurf ist, wie bereits auf den mündlichen Anhörungen vom BMU angekündigt, umfangreich überarbeitet und geändert worden.

Statt zuvor 42 Paragraphen hat der Entwurf jetzt 70, statt 10 Anhängen jetzt 6, wobei Anhang 3 aus zwei Teilen 3a und 3b besteht.

Die allgemeinen Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind in den Abschnitten 1 und 2 (§§ 12 bis 23) sowie teilweise Abschnitt 4 des Kapitels 3 festgelegt. Die Anforderungen an bestimmte Anlagen, an Anlagen in Abhängigkeit von deren Gefährdungsstufe bzw. in bestimmten Gebieten wurden aus den ehemaligen Anhängen 6, 7, 9 und 10 in die Abschnitte 3, 4 und 5 des Kapitels 3 (§§ 24 bis 51) überführt. Die Anforderungen an Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) bleiben zusammengefasst im Anhang, jetzt im Anhang 6.

Viele der Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf von 2010 waren vom BMU auch inhaltlich bereits vorab angekündigt worden. Mit dem Verzicht auf die Einstufung fester Abfälle in Wassergefährdungsklassen wurde dabei eine zentrale Forderung des VKU erfüllt. Feste Abfallgemische werden jedoch generell als allgemein wassergefährdend eingestuft, weshalb Anlagen zum Umgang mit festen Abfallgemischen grundsätzlich der Verordnung unterfallen. Die Ausnahmen davon sind auf Haushaltsabfälle, die private Eigenkompostierung von Bioabfällen und – mit Einschränkungen – Gewerbeabfälle begrenzt. Anlagenbetreiber haben die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein bestimmter Abfall nicht wassergefährdend ist.

Ausführungen zum Erfüllungsaufwand sind im Referentenentwurf noch nicht enthalten. Das BMU wird kein erneutes Anhörungsverfahren einleiten.

Da die Verordnung in der EU notifiziert werden muss und der Bundesrat zu beteiligen ist, ist mit der Verkündung nicht vor Ende 2012 zu rechnen.

Für Mitglieder stehen im mitgliedergeschützten Bereich weitere ausführliche Informationen und Dokumente zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartner: Dr. Martin J. Gehring

 

Weitere Informationen:

Webseite des BMU zum aktuellen Stand der VAUwS


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Termine Mai 2012

04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
15.05. 10:30h AK Vertrieb
15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas