Abfallrahmenrichtlinie – nächster Schritt
Umweltausschuss des Europäischen Parlaments positioniert sich zur Abfallrahmenrichtlinie

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat am 14. Februar seine Position zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie verabschiedet. Der Ausschuss greift viele vom VKU geforderten Kernaspekte wie die Berücksichtigung der Kommunalwirtschaft in einer Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien auf. Im nächsten Schritt steht die Plenarabstimmung an.

19.02.24

Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien

Umweltausschuss des Europäischen Parlaments positioniert sich zur Abfallrahmenrichtlinie

Am 14. Februar hat der Umweltausschuss im Europäischen Parlament mit einer beachtlichen Mehrheit seine Position zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie verabschiedet. Der Ausschuss schlägt an vielen Stellen deutlich ambitioniertere Ziele als die Kommission vor. So wollen die Abgeordneten unter anderem die Abfallreduktionsziele für Lebensmittelabfälle erhöhen und die Umsetzungsfrist für die Erweiterte Herstellerverantwortung für die Mitgliedsstaaten verkürzen. Der VKU hat sich von Anfang an zu jedem Zeitpunkt durch unter anderem Positionspapiere und Gespräche eingebracht und berichtete.

Der VKU begrüßt nicht nur, dass sich die Europäische Union grundsätzlich mit der Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie der Entsorgung von Textilien und Lebensmittelabfällen annimmt, sondern auch die große Mehrheit der vom Europäischen Parlament geforderten Anpassungen.

Insbesondere begrüßenswert ist die Positionierung mit Blick auf die ab 2025 EU-weit geltende Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Speziell befürwortet der VKU die in der Parlamentsposition explizit festgehaltene Anerkennung der Rolle der öffentlichen Behörden und Abfallwirtschaftsbetriebe und die Definition von „sozialen Unternehmen“. Es ist darüber hinaus positiv, dass die notwendige Finanzierung durch die erweiterte Herstellerverantwortung von Kommunikationskampagnen vom Parlament anerkannt wird.

Kritisch zu betrachten ist jedoch die vom Ausschuss geforderte Erweiterung des Anwendungsbereichs über den Kommissionsvorschlag hinaus: Der Ausschuss fordert die Einführung der Vorsortierung vor der thermischen Abfallbehandlung. Diese soll zwar nicht verpflichtend sein, aber die Mitgliedsstaaten sollen dazu ermutigt werden, wo sinnvoll, die Vorsortierung von Abfällen vor der Verbrennung oder Deponierung zu fördern. 

Nächste Schritte
Nachdem der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments sich auf eine gemeinsame Position geeinigt hat, soll in der Woche vom 11. März das Plenum abstimmen. Parallel dazu beraten die Umweltminister über eine gemeinsame Position, womit frühestens im Juni zu rechnen ist. Aufgrund der Europawahl von 6. bis 9. Juni ist frühestens im Herbst mit einer Aufnahme der Kompromissverhandlungen zu rechnen.

Hintergrund
Ab 2025 gilt EU-weit eine Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien, wodurch schätzungsweise 1,3 Millionen Tonnen nicht wiederverwendbarer Textilien zusätzlich entstehen. Damit steht auch die kommunale und gemeinnützige Sammelstruktur für Alttextilien vor Herausforderungen. In Deutschland besteht aktuell ein flächendeckendes, akzeptiertes und eingeübtes Altkleidererfassungssystem, welches sich derzeit über die Erlöse aus der Wiederverwendung der tragbaren Textilien in den Sammlungen finanziert.

Wegen aktueller Entwicklungen, unter anderem der Abnahme der Kleidungsqualität bei gleichzeitiger Zunahme der Anzahl an Altkleidern, wird aus Sicht des VKU das bisherige Finanzierungsmodell auf Dauer nicht mehr aufrechtzuerhalten sein, weshalb sich der VKU grundsätzlich für die Einführung eines Systems der erweiterten Herstellerverantwortung für Alttextilien einsetzt. Dabei ist das Kernanliegen des VKU, dass die kommunale-gemeinnützige Erfassungsstruktur von den Herstellern finanziell unterstützt werden soll.