
Trinkwasserrichtlinie wird nun doch nicht überarbeitet
01.02.2011. Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass es nicht zu einer Überarbeitung der EG-Trinkwasserrichtlinie kommen wird. Die Vorlage eines Richtlinienvorschlags war ursprünglich für das 3. Quartal 2011 angekündigt. Begründet wird diese Änderung des Arbeitsprogramms mit den Erkenntnissen aus der Konsultation, wissenschaftlichen Bewertungen und der Folgenabschätzung. Der VKU hat den Überarbeitungsprozess aktiv begleitet.
Die EU-Kommission hat in den letzten Jahren in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, der Wasserwirtschaft, Sachverständigen und Interessengruppen die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG geprüft. Damit ist die Kommission der Verpflichtung gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie nachgekommen, wonach sie die Qualitätsstandards für Trinkwasser unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen und technischen Fortschritts und Erkenntnisse in regelmäßigen Abständen überprüfen muss.
Bei der Überprüfung der Trinkwasserrichtlinie ging es um folgende zentrale Punkte:
- Gültigkeit der Parameter und Werte für die Trinkwasserqualität
- Kohärenz mit anderen erlassenen Rechtsvorschriften im Bereich Wasser insbesondere der Wasserrahmenrichtlinie
- Datenaustausch und Berichterstattung insbesondere zur Verringerung des Verwaltungsaufwands (mögliche Nutzung des Wasserinformationssystems für Europa - WISE)
- Bessere Einhaltung der Qualitätsstandards bei Trinkwasser aus kleinen Versorgungsanlagen und risikobasierter Ansatz für eine wirksame Qualitätskontrolle.
Die EU-Kommission kommt nun zu dem Ergebnis, dass eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften nicht erforderlich ist. Allerdings müssten verstärkte Anstrengungen zur Anwendung der Vorschriften unternommen werden, damit die Sicherheit von Trinkwasser aus kleineren Versorgungsanlagen gewährleistet ist. Dies könne allerdings über ein nichtlegislatives Konzept und unter Einbeziehung der Erfahrungen und Erfolge aus anderen Mitgliedstaaten und Regionen bewerkstelligt werden.
Damit sind zwar erst einmal weitere Änderungen und womöglich Verschärfungen der europäischen Trinkwasservorgaben vom Tisch. Im Hinblick auf die fast abgeschlossene Novelle der Trinkwasserverordnung wäre jedoch eine zeitnahe Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie sinnvoll, um einheitliche Standards in der Europäischen Union zu etablieren.
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Ihre VKU-Ansprechpartner: Nadine Steinbach und Sonja Witte
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- 15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
- 22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
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