VKU-Positionierung zur Einführung bundeseinheitlicher Regelungen zur Niederschlagswasserbehandlung
Das Bundesumweltministerium (BMU) sowie einige Bundesländer sehen die Notwendigkeit, eine bundeseinheitliche Regelung im Bereich der kommunalen Niederschlagswasserbeseitigung zu erlassen. Für die Erarbeitung von Konzepten hierzu haben Bund und Länder eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet. Der VKU beteiligt sich aktiv an dem Diskussionsprozess und bringt die Interessen der kommunalen Wasserwirtschaft ein. Geplant ist auch für Niederschlagswassereinleitungen den Stand der Technik in Form eines Anhangs der Abwasserverordnung zu definieren. Der Anhang umfasst Anforderungen an die Einleitung von Niederschlagswasser von bebauten und befestigten Gebieten. Für Neuanlagen sollen grundsätzlich keine Mischsysteme mehr zugelassen werden. Bereits genehmigte Anschlüsse über bestehende Mischsysteme dürfen dagegen noch vollzogen werden. Dies entspricht auch den Vorgaben des neuen Wasserhaushaltsgesetzes (§ 55 Abs. 2). Die Anforderungen des Anhangs sehen für Niederschlagswasserabflüsse stoffliche Grenzwerte sowohl für die Einleitung in das Grundwasser als auch in Oberflächengewässer vor. Die Werte für Grundwasser sollen sich an den Prüfwerten der Bundesbodenschutzverordnung orientieren, die derzeit novelliert werden. Für Einleitungen in Oberflächengewässer sollen Grenzwerte für die Stoffgruppen Abfiltrierbare Stoffe (AFS), Summe Schwermetalle und Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) festgelegt werden.

In Vorbereitung der Sitzung der Bund-Länder-AG im September 2008 hat der VKU ein mit dem Leitausschuss Wasser/ Abwasser abgestimmte Positionierung eingebracht. Derzeit ruhen die Arbeiten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, da die Ergebnisse der wissenschaftlichen Gutachten zu dezentralen und zentralen Behandlungsanlagen für Niederschlagswasser abgewartet werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Mitgliederbereich.

VKU-Positionierung zur Einführung bundeseinheitlicher Regelungen zur Niederschlagswasserbehandlung

Wiese mit Niederschlagswasser

08.03.2011. Das Bundesumweltministerium (BMU) sowie einige Bundesländer sehen die Notwendigkeit, eine bundeseinheitliche Regelung im Bereich der kommunalen Niederschlagswasserbeseitigung zu erlassen. Für die Erarbeitung von Konzepten hierzu haben Bund und Länder eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet. Der VKU beteiligt sich aktiv an dem Diskussionsprozess und bringt die Interessen der kommunalen Wasserwirtschaft ein.

Geplant ist auch für Niederschlagswassereinleitungen den Stand der Technik in Form eines Anhangs der Abwasserverordnung zu definieren. Der Anhang umfasst Anforderungen an die Einleitung von Niederschlagswasser von bebauten und befestigten Gebieten. Für Neuanlagen sollen grundsätzlich keine Mischsysteme mehr zugelassen werden. Bereits genehmigte Anschlüsse über bestehende Mischsysteme dürfen dagegen noch vollzogen werden. Dies entspricht auch den Vorgaben des neuen Wasserhaushaltsgesetzes (§ 55 Abs. 2).

Die Anforderungen des Anhangs sehen für Niederschlagswasserabflüsse stoffliche Grenzwerte sowohl für die Einleitung in das Grundwasser als auch in Oberflächengewässer vor. Die Werte für Grundwasser sollen sich an den Prüfwerten der Bundesbodenschutzverordnung orientieren, die derzeit novelliert werden. Für Einleitungen in Oberflächengewässer sollen Grenzwerte für die Stoffgruppen Abfiltrierbare Stoffe (AFS), Summe Schwermetalle und Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) festgelegt werden.

In Vorbereitung der Sitzung der Bund-Länder-AG im September 2008 hat der VKU ein mit dem Leitausschuss Wasser/ Abwasser abgestimmte Positionierung eingebracht. Derzeit ruhen die Arbeiten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, da die Ergebnisse der wissenschaftlichen Gutachten zu dezentralen und zentralen Behandlungsanlagen für Niederschlagswasser abgewartet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie im Mitgliederbereich.

Ihre Ansprechpartnerin: Nadine Steinbach


Animiertes GIF.
[Vorheriger Monat] Mai 2012 [Nächster Monat]
m d m d f s s
30 1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31 1 2 3

Termine Mai 2012

04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
15.05. 10:30h AK Vertrieb
15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas