
VKU-Stellungnahme zum Neuerlass der Düngemittelverordnung
Verlängerung der Übergangsfrist für synthetische Polymere
06.10.2011. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) hat im August 2011 den Entwurf eines Neuerlasses der Düngemittelverordnung (DüMV) veröffentlicht. Einige Änderungen wurden erforderlich, da die Verordnung auf Basis des am 06.02.2009 in Kraft getretenen Düngegesetzes erlassen wird. Mit dem Neuerlass werden die Übergangsfristen für synthetische Polymere verlängert. Die Schadstoffgrenzwerte der DüMV gelten jedoch bereits zwei Jahre früher im vollen Umfang für Klärschlämme. Der VKU hat die Interessen der kommunalen Wasserwirtschaft im Rahmen einer Stellungnahme eingebracht.
Der VKU unterstützt die Harmonisierung der Vorschriften der Klärschlamm- und Düngemittelverordnung unter der Prämisse des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie die Anpassung des rechtlichen Rahmens an neue naturwissenschaftliche und technische Erkenntnisse. Der vorsorgende Gewässerschutz muss dabei jedoch besonders berücksichtigt werden. Daher beteiligt sich der VKU aktiv an den Beratungen über das Konzept des Wissenschaftlichen Beirates für Düngungsfragen über Modelle zur Bewertung organischer Schadstoffe. Das Ergebnis dieser Beratungen sollte Grundlage für eine etwaige Festlegung von Grenz- oder Kennzeichnungswerten für organische Schadstoffe sein, welche anschließend Eingang in die entsprechenden Verordnungen finden sollten.
Die Beschränkung der Schadstoffliste für Klärschlamm und andere Sekundärrohstoffe als Düngemittel auf Schwermetalle und ausgewählte organische Schadstoffe alleine ist für einen vorsorgenden Gewässerschutz nicht ausreichend. Klärschlämme und andere Sekundärrohstoffe können auch teilweise weitere Schadstoffe enthalten. Eine Verlagerung dieser Stoffe zur Trinkwassergewinnungsanlage ist zu besorgen. Daher ist im Sinne eines vorsorgenden Gewässerschutzes und mit Blick auf die Trinkwassergewinnung eine Aufbringung von Klärschlamm und andere Sekundärrohstoffe in Wasserschutzgebieten zu untersagen.
Der VKU begrüßt ausdrücklich die Verlängerung der Fristen für die Anforderungen an synthetische Polymere bei der Zulassung als Aufbereitungshilfsmittel für Düngemittel. Dies ist dringend geboten, da es derzeit keine adäquaten Ersatzstoffe für synthetische Polymere in der Abwasserbehandlung gibt. Vor diesem Hintergrund fordert der VKU die Beteiligten auf, möglichst rasch entsprechende Alternativen zu entwickeln und zu vertretbaren Kosten anzubieten. Die derzeit in der Verordnung vorgesehenen Vorgaben zur Abbaubarkeit der Polymere sind jedoch nicht eindeutig und sollten daher dringend klargestellt werden.
Die Verkürzung der Übergangsfrist für Klärschlämme in Bezug auf die Schadstoffgrenzwerte lehnt der VKU ab. Im Sinne der Verlässlichkeit der Vorschriften für kommunale Unternehmen sollte die derzeit bestehende Frist (Ende 2016) beibehalten werden.
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