Klärschlamm
Der Einsatz von Klärschlämmen als Düngemittel auf landwirtschaftlich genutzten Böden erfolgt EU-weit auf der Grundlage der Klärschlammrichtlinie, die national durch die Klärschlammverordnung umgesetzt wird. Im Bundesumweltministerium (BMU) wird derzeit an einer Novellierung der AbfKlärV gearbeitet.
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Aktuelle Pläne der EU-Kommission zur Klärschlammentsorgung
11.06.2013. Auf europäischer Ebene zeichnen sich verschiedene Initiativen mit möglichen Auswirkungen auf die Klärschlammentsorgung ab. Die EU-Klärschlammrichtlinie und die EU-Düngemittelverordnung sollen überarbeitet werden. Im Zusammenhang mit der Diskussion um Ressourceneffizienz plant die EU-Kommission, ein Grünbuch zur Phosphoreffizienz vorzulegen. Der VKU wird sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die landwirtschaftliche Verwertung von qualitativ hochwertigen Klärschlämmen auch in Zukunft zu vertretbaren Kosten erhalten bleibt. Die Anwendung in Trinkwasserschutzgebieten sollte zudem grundsätzlich verboten werden. Verbindliche Vorgaben zur Phosphor-Rückgewinnung lehnt der VKU ab, solange die Wirtschaftlichkeit der einschlägigen Verfahren nicht sichergestellt ist.
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VKU-Infotag „Klärschlammverordnung aktuell – Neue Anforderungen an die Klärschlammverwertung“
13.02.2013. Die Novelle der Klärschlammverordnung soll noch in diesem Jahr mit zentralen Änderungen abgeschlossen werden. So sollen die Grenzwerte für Schwermetalle sowie organische Schadstoffe verschärft bzw. Parameter neu aufgenommen werden. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung von freiwilligen Qualitätssystemen für Klärschlamm. Aktuelle Pläne des Bundesumweltministeriums sehen zudem vor, Vorgaben an die Rückgewinnung von Phosphat aus nährstoffhaltigen Klärschlämmen in die Verordnung aufzunehmen. Damit sollen die Vorgaben des "Deutschen Ressourceneffizienzprogrammes (ProgRess)" der Bundesregierung umgesetzt werden.
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BMU plant Vorgaben zu Phosphatrecycling von Klärschlamm
12.12.2012. Das Bundesumweltministerium (BMU) plant, mit der Novelle der Klärschlammverordnung Anforderungen an die Rückgewinnung von Phosphat aus nährstoffhaltigen Klärschlämmen festzulegen. Damit soll die neue „Abfallhierarchie“ des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie die Vorgaben des „Deutschen Ressourceneffizienzprogrammes (ProgRess)“ der Bundesregierung umgesetzt werden. Die Veröffentlichung ist für das I. Quartal 2013 geplant. Für Klärschlämme gelten ab 01. Januar 2015 auch die Grenzwerte der Düngemittelverordnung (DüMV). Der Bundesrat hat dem Neuerlass der DüMV Mitte Oktober zugestimmt. Der VKU begleitet beide Verordnungsverfahren intensiv. Die geplante Aufnahme eines verpflichtenden Phosphatrecyclings sieht der VKU kritisch. Dies hätte erhebliche Mehrkosten bei der thermischen Klärschlammverwertung zur Folge.
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Termine Juni 2013
- 13.06. VKU-Infotag: Klärschlammverordnung aktuell - Neue Anforderungen an die Klärschlammverwertung
- 19.06. § 19 Stromnetzentgeltverordnung - Sonderformen der Netznutzung
- 24.06. - 25.06. VKU-PR-Forum
- 24.06. - 25.06. VKU-PR-Forum



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