BKartA verhängt Bußgelder gegen Wasserarmaturenhersteller
Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von rd. 15,5 Mio. Euro gegen sechs Hersteller und Händler von Hydranten und anderen Wasserarmaturen sowie gegen vier verantwortliche Personen wegen verbotener Preisabsprachen verhängt.
Betroffen sind die Unternehmen, Erhard GmbH & Co. KG, Heidenheim an der Brenz, Schmieding Armaturen GmbH, Holzwickede, Frischhut Armaturen und Formteile GmbH, Heidenheim an der Brenz, AVK Mittelmann Armaturen GmbH, Wülfrath, VAG-Armaturen GmbH, Mannheim und vonRoll hydrotec gmbh, Prenzlau. Gegenstand der Preisabsprachen waren zum einen Hydranten, also Armaturen zur Entnahme von Wasser aus einem Wasserleitungssystem, sowie Absperrschieber und Absperrklappen, also Armaturen in einem Wasserleitungssystem, die es ermöglichen den Wasserstrom zu unterbrechen bzw. zu drosseln. Die Kartellbeteiligten haben auf den betroffenen Märkten für Hydranten und andere Wasserarmaturen wie Absperrschieber und Absperrklappen in Deutschland zusammen einen Marktanteil von rund 70 %. Nach Auskunft des Bundeskartellamt haben die Unternehmen Erhöhungen von Listenpreisen, allgemeine Rabatte sowie individuelle Höchstrabatte und Konditionen für bestimmte Kunden miteinander abgesprochen. In regelmäßig stattfindenden Gesprächskreisen haben sich Geschäftsführer und Vertriebsleiter - zum Teil bereits seit 1995 - über wettbewerblich relevante Informationen ausgetauscht. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. Für Abnehmer, die von dem Kartell betroffen sind, gibt es im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Möglichkeiten, Schadensersatz geltend zu machen. Gemäß § 33 Abs. 4 GWB sind für den zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch die Feststellungen in einer bestandskräftigen Bußgeldentscheidung bindend. Regelmäßig enthalten Bußgeldentscheidungen Aussagen darüber, in welcher Weise der Preis für die kartellierte Ware beeinflusst wurde und inwieweit der Kartellpreis von dem zu erwartenden Wettbewerbspreis abgewichen ist. Deswegen kann es nach Bestandskraft der Bescheide für betroffene Unternehmen sinnvoll sein, zu überprüfen, ob sich aus den Feststellungen auch ein individueller Schaden beim Bezug von Wasserarmaturen belegen lässt, der dann gegenüber den Kartellanten geltend gemacht werden könnte. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Schadensersatzanspruch auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass man nicht direkt von den beteiligten Unternehmen die Armaturen erworben hat, sondern über einen Zwischenhändler. Die Presseerklärung des Bundeskartellamts finden Sie auf der Website des Bundeskartellamtes. 

BKartA verhängt Bußgelder gegen Wasserarmaturenhersteller

11.01.2012. Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von rd. 15,5 Mio. Euro gegen sechs Hersteller und Händler von Hydranten und anderen Wasserarmaturen sowie gegen vier verantwortliche Personen wegen verbotener Preisabsprachen verhängt.
Betroffen sind die Unternehmen, Erhard GmbH & Co. KG, Heidenheim an der Brenz, Schmieding Armaturen GmbH, Holzwickede, Frischhut Armaturen und Formteile GmbH, Heidenheim an der Brenz, AVK Mittelmann Armaturen GmbH, Wülfrath, VAG-Armaturen GmbH, Mannheim und vonRoll hydrotec gmbh, Prenzlau. Gegenstand der Preisabsprachen waren zum einen Hydranten, also Armaturen zur Entnahme von Wasser aus einem Wasserleitungssystem, sowie Absperrschieber und Absperrklappen, also Armaturen in einem Wasserleitungssystem, die es ermöglichen den Wasserstrom zu unterbrechen bzw. zu drosseln. Die Kartellbeteiligten haben auf den betroffenen Märkten für Hydranten und andere Wasserarmaturen wie Absperrschieber und Absperrklappen in Deutschland zusammen einen Marktanteil von rund 70 %.

Nach Auskunft des Bundeskartellamt haben die Unternehmen Erhöhungen von Listenpreisen, allgemeine Rabatte sowie individuelle Höchstrabatte und Konditionen für bestimmte Kunden miteinander abgesprochen. In regelmäßig stattfindenden Gesprächskreisen haben sich Geschäftsführer und Vertriebsleiter - zum Teil bereits seit 1995 - über wettbewerblich relevante Informationen ausgetauscht.

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

Für Abnehmer, die von dem Kartell betroffen sind, gibt es im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Möglichkeiten, Schadensersatz geltend zu machen. Gemäß § 33 Abs. 4 GWB sind für den zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch die Feststellungen in einer bestandskräftigen Bußgeldentscheidung bindend. Regelmäßig enthalten Bußgeldentscheidungen Aussagen darüber, in welcher Weise der Preis für die kartellierte Ware beeinflusst wurde und inwieweit der Kartellpreis von dem zu erwartenden Wettbewerbspreis abgewichen ist. Deswegen kann es nach Bestandskraft der Bescheide für betroffene Unternehmen sinnvoll sein, zu überprüfen, ob sich aus den Feststellungen auch ein individueller Schaden beim Bezug von Wasserarmaturen belegen lässt, der dann gegenüber den Kartellanten geltend gemacht werden könnte. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Schadensersatzanspruch auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass man nicht direkt von den beteiligten Unternehmen die Armaturen erworben hat, sondern über einen Zwischenhändler.

Die Presseerklärung des Bundeskartellamts finden Sie auf der Website des Bundeskartellamtes

Ihr VKU-Ansprechpartner: Dr. Andreas Zuber


Animiertes GIF.
[Vorheriger Monat] Mai 2012 [Nächster Monat]
m d m d f s s
30 1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31 1 2 3

Termine Mai 2012

04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
15.05. 10:30h AK Vertrieb
15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas