Bundesregierung lehnt Regulierung der Wasserversorgung weiterhin ab
Der VKU begrüßt die kritische Haltung der Bundesregierung, die die erneute Forderung der Monopolkommission nach einer sektorspezifischen Regulierung der Wasserversorgung weiterhin zurückweist. Der Verband hatte verdeutlicht, dass eine Regulierung ohne Rechtfertigung und ungeachtet der hohen Verbraucherzufriedenheit in die etablierten und funktionierenden Strukturen der Wasserwirtschaft eingreifen würde. Nach Auffassung des VKU ist ein derart weitreichender ordnungspolitischer Eingriff neben den bestehenden Regimen der Entgeltkontrolle für Gebühren und Preise vollkommen unbegründet. Die Bundesregierung hat Ende März 2013 ihre Stellungnahme zum XIX. Hauptgutachten der Monopolkommission vorgelegt. Nach den erneuten Forderungen der Monopolkommission einer einheitlichen Anwendung des Kartellrechts für Gebühren und Preis sowie nach einer sektorspezifischen Regulierung der Wasserversorgung hält die Bundesregierung an ihrer diesbezüglich kritischen Position fest. Bereits in Reaktion auf das vorhergehende achtzehnte Hauptgutachten hatte die Bundesregierung einer Regulierung in diesem Bereich eine klare Absage erteilt. Mit Blick auf die Gebührenfrage verweist sie auf die Arbeiten zur 8. GWB-Novelle, die sich momentan noch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat befindet. Die Aktivitäten des Bundeskartellamtes im Wasserbereich begrüßt die Bundesregierung. Sie bezieht sich dabei insbesondere auf das Ziel der Behörde, durch die Untersuchungen im Wasserbereich auch Preissetzungsmaßstäbe zu entwickeln und Klarheit über die Effizienz der bisher befragten Unternehmen zu erhalten. In diesem Zusammenhang plant das Bundeskartellamt laut Stellungnahme die möglichst zeitnahe Veröffentlichung eines Sektorberichtes für die großstädtische Wasserversorgung in Deutschland mit Städten ab 200.000 Einwohnern. Weitere Informationen erhalten Sie im geschlossenen Mitgliederbereich.

Bundesregierung lehnt Regulierung der Wasserversorgung weiterhin ab

Stellungnahme der Bundesregierung zum XIX. Hauptgutachten der Monopolkommission veröffentlicht

aufgeschlagenes Buch

12.04.2013. Der VKU begrüßt die kritische Haltung der Bundesregierung, die die erneute Forderung der Monopolkommission nach einer sektorspezifischen Regulierung der Wasserversorgung weiterhin zurückweist. Der Verband hatte verdeutlicht, dass eine Regulierung ohne Rechtfertigung und ungeachtet der hohen Verbraucherzufriedenheit in die etablierten und funktionierenden Strukturen der Wasserwirtschaft eingreifen würde. Nach Auffassung des VKU ist ein derart weitreichender ordnungspolitischer Eingriff neben den bestehenden Regimen der Entgeltkontrolle für Gebühren und Preise vollkommen unbegründet.

Die Bundesregierung hat Ende März 2013 ihre Stellungnahme zum XIX. Hauptgutachten der Monopolkommission vorgelegt.

Nach den erneuten Forderungen der Monopolkommission einer einheitlichen Anwendung des Kartellrechts für Gebühren und Preis sowie nach einer sektorspezifischen Regulierung der Wasserversorgung hält die Bundesregierung an ihrer diesbezüglich kritischen Position fest. Bereits in Reaktion auf das vorhergehende achtzehnte Hauptgutachten hatte die Bundesregierung einer Regulierung in diesem Bereich eine klare Absage erteilt. Mit Blick auf die Gebührenfrage verweist sie auf die Arbeiten zur 8. GWB-Novelle, die sich momentan noch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat befindet.

Die Aktivitäten des Bundeskartellamtes im Wasserbereich begrüßt die Bundesregierung. Sie bezieht sich dabei insbesondere auf das Ziel der Behörde, durch die Untersuchungen im Wasserbereich auch Preissetzungsmaßstäbe zu entwickeln und Klarheit über die Effizienz der bisher befragten Unternehmen zu erhalten. In diesem Zusammenhang plant das Bundeskartellamt laut Stellungnahme die möglichst zeitnahe Veröffentlichung eines Sektorberichtes für die großstädtische Wasserversorgung in Deutschland mit Städten ab 200.000 Einwohnern.

Weitere Informationen erhalten Sie im geschlossenen Mitgliederbereich.

Ihr VKU-Ansprechpartner: Marcel Fälsch


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