VKU bezieht zusammen mit DST und DStGB Position gegen die Forderungen der Monopolkommission
Die Monopolkommission hat in ihrem 18. Hauptgutachten den ordnungspolitischen Rahmen der Trinkwasserversorgung in Deutschland kritisiert und grundlegende Strukturänderungen gefordert.  VKU, DST und DStGB weisen die Forderungen als haltlos zurück. Die Monopolkommission bemängelt in ihrem aktuellen Gutachten die "teilweise sehr kleinteilige Struktur der deutschen Wasserversorgung" und vermutet eine "faktische Ungleichbehandlung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Wasserversorgern". Sie fordert daher eine sektorspezifische Regulierung für die Trinkwasserversorgung und schlägt vor, in der Einführungsphase die entsprechende Handlungskompetenz der Bundesnetzagentur zu übertragen. Ziel muss es laut Monopolkommission sein, eine Anreizregulierung auch für die Wasserversorgung zu etablieren. Außerdem regt die Monopolkommission in ihrem Gutachten an, "vermehrt Ausschreibungswettbewerbe für die Wasserversorgung durchzuführen". VKU, Deutscher Städtetag (DST) und Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) weisen in einer gemeinsamen Stellungnahme die Forderungen zurück. Die Monopolkommission beschränkt sich in ihren Ausführungen auf Behauptungen und Postulate ohne wissenschaftlich fundierte Belege. Ein aktuelles VKU-Gutachten der Universität Leipzig untermauert die kommunalwirtschaftlichen (Gegen-) Positionierungen der Verbände. VKU, DST, und DStGB stellen der Kommission sechs Thesen entgegen:
  1. Verbraucher sehen keinen grundsätzlichen Änderungsbedarf an den Strukturen der kommunalen Wasserversorgung!
  2. Kein verpflichtender Ausschreibungswettbewerb – Strukturen der Wasserversorgung müssen weiterhin auf kommunaler Ebene entschieden werden!
  3. Gebühren in der Wasserwirtschaft unterliegen nicht der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht!
  4. Eine Entgeltkontrolle im natürlichen Monopol Trinkwasserversorgung ist gerechtfertigt; eine solche Kontrolle besteht und funktioniert sowohl bei Preisen als auch bei Gebühren!
  5. Die BGH-Entscheidung im Fall Wetzlar lässt zahlreiche Fragen offen; hierfür müssen sachgerechte Antworten gefunden werden, die die Besonderheiten der kommunalen Trinkwasserversorgung berücksichtigen!
  6. Eine Anreizregulierung ist nicht notwendig, wird dem Lebensmittel Trinkwasser nicht gerecht und bietet für die Verbraucher keine Vorteile!
Am 28. September hat beim Bundeswirtschaftsministerium eine Anhörung zum Monopolgutachten stattgefunden, bei der der VKU die gemeinsame Stellungnahme nochmals persönlich vertreten und die Argumente der kommunalen Wasserwirtschaft vorgebracht hat. In diesem Zuge wurde der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Haucap, auch nochmals persönlich zu einem gemeinsamen Austausch mit dem VKU eingeladen. Seitens der Bundesregierung ist für Dezember 2010 mit einer Stellungnahme auf die Vorschläge der Monopolkommission zu rechnen. Die Gutachten sowie eine gemeinsame Stellungnahme von VKU, DST und DStGB erhalten Sie im Mitgliederbereich.

VKU bezieht zusammen mit DST und DStGB Position gegen die Forderungen der Monopolkommission

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Die Monopolkommission hat in ihrem 18. Hauptgutachten den ordnungspolitischen Rahmen der Trinkwasserversorgung in Deutschland kritisiert und grundlegende Strukturänderungen gefordert.  VKU, DST und DStGB weisen die Forderungen als haltlos zurück.

Die Monopolkommission bemängelt in ihrem aktuellen Gutachten die "teilweise sehr kleinteilige Struktur der deutschen Wasserversorgung" und vermutet eine "faktische Ungleichbehandlung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Wasserversorgern". Sie fordert daher eine sektorspezifische Regulierung für die Trinkwasserversorgung und schlägt vor, in der Einführungsphase die entsprechende Handlungskompetenz der Bundesnetzagentur zu übertragen. Ziel muss es laut Monopolkommission sein, eine Anreizregulierung auch für die Wasserversorgung zu etablieren. Außerdem regt die Monopolkommission in ihrem Gutachten an, "vermehrt Ausschreibungswettbewerbe für die Wasserversorgung durchzuführen".

VKU, Deutscher Städtetag (DST) und Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) weisen in einer gemeinsamen Stellungnahme die Forderungen zurück. Die Monopolkommission beschränkt sich in ihren Ausführungen auf Behauptungen und Postulate ohne wissenschaftlich fundierte Belege. Ein aktuelles VKU-Gutachten der Universität Leipzig untermauert die kommunalwirtschaftlichen (Gegen-) Positionierungen der Verbände.

VKU, DST, und DStGB stellen der Kommission sechs Thesen entgegen:

  1. Verbraucher sehen keinen grundsätzlichen Änderungsbedarf an den Strukturen der kommunalen Wasserversorgung!
  2. Kein verpflichtender Ausschreibungswettbewerb – Strukturen der Wasserversorgung müssen weiterhin auf kommunaler Ebene entschieden werden!
  3. Gebühren in der Wasserwirtschaft unterliegen nicht der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht!
  4. Eine Entgeltkontrolle im natürlichen Monopol Trinkwasserversorgung ist gerechtfertigt; eine solche Kontrolle besteht und funktioniert sowohl bei Preisen als auch bei Gebühren!
  5. Die BGH-Entscheidung im Fall Wetzlar lässt zahlreiche Fragen offen; hierfür müssen sachgerechte Antworten gefunden werden, die die Besonderheiten der kommunalen Trinkwasserversorgung berücksichtigen!
  6. Eine Anreizregulierung ist nicht notwendig, wird dem Lebensmittel Trinkwasser nicht gerecht und bietet für die Verbraucher keine Vorteile!

Am 28. September hat beim Bundeswirtschaftsministerium eine Anhörung zum Monopolgutachten stattgefunden, bei der der VKU die gemeinsame Stellungnahme nochmals persönlich vertreten und die Argumente der kommunalen Wasserwirtschaft vorgebracht hat. In diesem Zuge wurde der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Haucap, auch nochmals persönlich zu einem gemeinsamen Austausch mit dem VKU eingeladen.

Seitens der Bundesregierung ist für Dezember 2010 mit einer Stellungnahme auf die Vorschläge der Monopolkommission zu rechnen.

Die Gutachten sowie eine gemeinsame Stellungnahme von VKU, DST und DStGB erhalten Sie im Mitgliederbereich.

Ansprechpartnerinnnen: Britta AmmermüllerNicole Weiß


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Termine Mai 2012

04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
15.05. 10:30h AK Vertrieb
15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas