Bundesregierung weist Regulierungsforderung der Monopolkommission zurück
Die Monopolkommission bemängelt in ihrem Gutachten vom Juli dieses Jahres die "teilweise sehr kleinteilige Struktur der deutschen Wasserversorgung" und vermutet eine "faktische Ungleichbehandlung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Wasserversorgern". Sie forderte daher eine sektorspezifische Regulierung für die Trinkwasserversorgung und schlug vor, in der Einführungsphase die entsprechende Handlungskompetenz der Bundesnetzagentur zu übertragen. Ziel müsse es laut Monopolkommission sein, eine Anreizregulierung auch für die Wasserversorgung zu etablieren. Außerdem regt die Monopolkommission in ihrem Gutachten an, "vermehrt Ausschreibungswettbewerbe für die Wasserversorgung durchzuführen". Die Bundesregierung hat sich am 15.12.2010 nunmehr der VKU-Positionierung angeschlossen und eine Regulierung im Wassersektor abgelehnt. Die bestehenden Instrumentarien einer Preismissbrauchskontrolle reichten aus. Insbesondere gesundheits- und umweltpolitische Erwägungen seien hier von besonderer Bedeutung. Daher könne ohne eine ausgewogene Kosten-Nutzenabwägung keine tiefgreifenden Änderungen in der ordnungsrechtlichen Gestaltung der Trinkwasserversorgung vorgenommen werden. Derzeit sieht die Bundesregierung keine gesteigerte Notwendigkeit einer grundlegenden Neuordnung der Trinkwasserversorgung, da gerade durch die sog. enwag-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Februar 2010 die kartellrechtliche Wasserpreiskontrolle gestärkt worden sei. Insgesamt begrüßt die Bundesregierung die Modernisierungsbestrebungen der Branche sowie deren Ansätze und Initiativen im Bereich der transparenten Preisgestaltung. Damit wird auch der seitens des VKU eingeschlagene Weg einer Transparenz über Ursachen von Kosten- und Preisunterschieden bei der Trinkwasserversorgung bestätigt. Der VKU hatte zusammen mit dem Deutschen Städtetag (DST) und Deutschem Städte- und Gemeindebund (DStGB) in einer gemeinsamen Stellungnahme die Forderungen der Monopolkommission zurückgewiesen. Die Monopolkommission beschränkt sich in ihren Ausführungen auf Behauptungen und Postulate ohne wissenschaftlich fundierte Belege. Ein aktuelles VKU-Gutachten der Universität Leipzig untermauert die kommunalwirtschaftlichen (Gegen-)Positionierungen der Verbände. Weitere Informationen erhalten Sie im geschlossenen Mitgliederbereich.

Bundesregierung weist Regulierungsforderung der Monopolkommission zurück

Ausschnitt eines Wasserspeichers

Die Monopolkommission bemängelt in ihrem Gutachten vom Juli dieses Jahres die "teilweise sehr kleinteilige Struktur der deutschen Wasserversorgung" und vermutet eine "faktische Ungleichbehandlung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Wasserversorgern". Sie forderte daher eine sektorspezifische Regulierung für die Trinkwasserversorgung und schlug vor, in der Einführungsphase die entsprechende Handlungskompetenz der Bundesnetzagentur zu übertragen. Ziel müsse es laut Monopolkommission sein, eine Anreizregulierung auch für die Wasserversorgung zu etablieren. Außerdem regt die Monopolkommission in ihrem Gutachten an, "vermehrt Ausschreibungswettbewerbe für die Wasserversorgung durchzuführen".

Die Bundesregierung hat sich am 15.12.2010 nunmehr der VKU-Positionierung angeschlossen und eine Regulierung im Wassersektor abgelehnt. Die bestehenden Instrumentarien einer Preismissbrauchskontrolle reichten aus. Insbesondere gesundheits- und umweltpolitische Erwägungen seien hier von besonderer Bedeutung. Daher könne ohne eine ausgewogene Kosten-Nutzenabwägung keine tiefgreifenden Änderungen in der ordnungsrechtlichen Gestaltung der Trinkwasserversorgung vorgenommen werden. Derzeit sieht die Bundesregierung keine gesteigerte Notwendigkeit einer grundlegenden Neuordnung der Trinkwasserversorgung, da gerade durch die sog. enwag-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Februar 2010 die kartellrechtliche Wasserpreiskontrolle gestärkt worden sei.

Insgesamt begrüßt die Bundesregierung die Modernisierungsbestrebungen der Branche sowie deren Ansätze und Initiativen im Bereich der transparenten Preisgestaltung. Damit wird auch der seitens des VKU eingeschlagene Weg einer Transparenz über Ursachen von Kosten- und Preisunterschieden bei der Trinkwasserversorgung bestätigt.

Der VKU hatte zusammen mit dem Deutschen Städtetag (DST) und Deutschem Städte- und Gemeindebund (DStGB) in einer gemeinsamen Stellungnahme die Forderungen der Monopolkommission zurückgewiesen. Die Monopolkommission beschränkt sich in ihren Ausführungen auf Behauptungen und Postulate ohne wissenschaftlich fundierte Belege. Ein aktuelles VKU-Gutachten der Universität Leipzig untermauert die kommunalwirtschaftlichen (Gegen-)Positionierungen der Verbände.

Weitere Informationen erhalten Sie im geschlossenen Mitgliederbereich.

Ihre VKU-Ansprechpartnerin: Dr. Nicole Weiß


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Termine Mai 2012

04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
15.05. 10:30h AK Vertrieb
15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas